Wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, Frage dazu...?

1 Antwort

Du hast innerhalb der zurückliegenden 7,x Monate bereits für 7 Monate ALG I bezogen .......

https://www.betanet.de/arbeitslosengeld.html

siehe unter Punkt 3. .......

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist von der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse der letzten 5 Jahre vor Entstehen der Arbeitslosigkeit und vom Alter des Antragstellers abhängig.

Wie würde es sich denn verhalten wenn ich selbst wieder kündige,

dann würdest Du wegen selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit eine 1-wöchige ALG I Sperre erhalten ...... mithin blieben "im besten Fall" ( soweit Du jünger als 50 bist, danach noch ein Rest-ALG I Anspruch von 2 Monaten übrig.


rumit34 
Fragesteller
 09.05.2024, 21:27

Danke! Sagen wir ich würde Ende des Monats selbst kündigen, wieso blieben mir dann nur noch 2 Monate ALG1 statt 4 bzw 5 übrig? Ich bin 37 und war vor meiner Arbeitslosigkeit durchgehend beschäftigt gewesen. Und wie verhält es sich wenn ich gekündigt werde?

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wilees  09.05.2024, 21:31
@rumit34

Weil es für die Sperrzeit folgend keinen "verlängerten" Anspruch gibt - der Anspruch für die 12 Wochen der Sperrzeit verfällt.

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