Wie würdet ihr reagieren, wenn ihr eine Frau (W18) unten ohne durch die Fußgängerzone laufen seht?

12 Antworten

Ist für mich nicht ungewöhnt, meine Freundin geht auch stänig unten ohne und schert sich nicht darum was wer denken könnte.

Dabei bedecken ihre Röcke nicht einmal die Hälfte hres Pos und lassen auch ihre Pussy komplett frei. Sprüche gibt es selten, aber Blicke ohne Ende...

m22

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Polizei rufen und Anzeige erstatten.

Man nimmt auf seine Mitmenschen Rücksicht und läuft nicht rum, wie sonst was. Zumal keiner irgendwelche Geschlechtsteile sehen will.

Es gibt schöne Kleidung für den Sommer, die super luftig ist. Deine Vorliebe kannst du im FKK Bereich umsetzen, dafür gibt es sowas.


nacktesgirl37 
Fragesteller
 21.05.2024, 13:59

Unten ohne rum laufen (als Frau) ist nicht verboten.

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FlowiJess  21.05.2024, 14:00
@nacktesgirl37

Ist es. Du hast mit deinen 18 Jahren ja nicht mal Ahnung davon. Noch ein Grund mehr das sein zu lassen.

Und das Wort „Frau“ brauchst du nicht in Klammern setzen. Unnötig.

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FlowiJess  21.05.2024, 14:08
@nacktesgirl37

Absoluter Quatsch, den du hier erzählst. Wieso sollte es als Frau erlaubt aber als Mann verboten sein?

Setz dich bitte mit so Themen anständig auseinander.

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FlowiJess  21.05.2024, 14:09
@myzyny04

Und Trotzdem muss man ein Bußgeld zahlen, weil es nun mal andere Leute Belästigt.

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Ich würde denken, dass du geistig irgendwie einen Schaden hast (je nach Alter z.B. Demenz) und die Polizei informieren, damit sie dich einsammeln. Ich kenne nämlich eine demente Person, die das mal gemacht hat.

Zieh doch einen langen dünnen Sommerrock an, dann kannst du untenrum auch Luftig sein.

Außerdem - wie egoistisch von dir - man sollte auch etwas Rücksicht auf die anderen Menschen im Umfeld nehmen. Man kann es nie allen Recht machen, aber etwas Rücksicht wäre schon schön.

Dann zeige ich dich an.


myzyny04  21.05.2024, 14:10

Warum? Nackt sein ist nicht strafbar.

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FlowiJess  21.05.2024, 14:12
@myzyny04

Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ist ein Bußgeld bei sowas fällig.

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18Chris98  21.05.2024, 14:13
@myzyny04

Ich habe den 34a Gewo gelernt mitsamt genau diesen Abschnitten. Ich denke ich habe mehr Ahnung als du, also solltest du besser aufhören weiter so lächerliches Halbwissen zu verbreiten.

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18Chris98  21.05.2024, 14:24
@myzyny04

Doch einmal das Hirn einschalten. 34a Gewo ist das Bewachungsgewerbe richtig. Und innerhalb dieser Lehre hatte ich auch das Thema Recht und da kam auch die Erregung öffentlichen Ärgernisses vor. Also wo soll ich mich vertan haben? Du blamierst dich immer weiter anstatt einfach zuzugeben, dass du Quatsch erzählt hast.

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myzyny04  21.05.2024, 14:56
@18Chris98

Da hast du wohl nicht richtig aufgepasst in der Lehre. Lies doch einfach mal die entsprechenden Paragraphen, sofern du dazu in der Lage bist. Wer sich lächerlich mach, bist du. Jedenfalls sind deine juristischen Kenntnisse sehr gering. Ach, ich vergaß: das ,,Thema Recht" wie du so nett sagst, hat mich im Studium beschäftigt. Und meine Partnerin ist sogar Volljuristin.

Sag nie mehr hier auf GF,,einfach mal das Gehirn einschalten" !

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18Chris98  21.05.2024, 15:04
@myzyny04

Du hast bislang kein Argument genannt um deine Schwachsinnsbehauptung zu belegen. Und wenn du mit Olaf Scholz verheiratet wärst… Das juckt niemanden. Hier nochmal erneut ein Beispiel- Link. Damit ist das Gespräch vorbei. Du vergeudest meine Zeit.
https://m.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/erregung-als-oeffentliches-aergernis-wann-ist-nacktheit-strafbar-57742862.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

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18Chris98  21.05.2024, 17:09
@myzyny04

Aha Bild ist dir als Quelle nicht genügend aber du zitierst Spiegel und Focus, dass ich nicht lache.

Das Nackt-Sein wird dann strafbar, wenn Personen anwesend sind die sich dadurch gestört fühlen und verärgert sind und das bin in dem Fall ich. Damit ist es verwirklicht.

Außerdem hast du deine Artikel wohl selbst nicht gelesen oder verstanden. Ich zitiere aus einem Artikel den du hochgeladen hast:

„Trotzdem kannst du nicht einfach überall nackt sein. Vor allem nicht an Orten, an denen sich andere Menschen von deiner ungefilterten Körperlichkeit gestört fühlen können. In solchen Fällen kann Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit sein: Dann gilt sie nach § 118 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  als "Belästigung der Allgemeinheit".“

Damit habe ich es erneut belegt und dich widerlegt. Gespräch ist beendet.

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Wenn du das gezielt machst das man alles sehen kann wäre es Strafrechtlich: Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Aber seinen wir ehrlich wenn man das sehen würde, würde man erstmal hingucken, der eine wäre empört weil er und gegebenfalls Kinder das sehen müssten, die Polizei rufen und Anzeige machen, die anderen (vorallem Männer) würden Hingucken und nichts machen.