Wie würde zum heutigen Tage die Strafe aussehen, wenn Männer von Frauen heimlich in Duschen und auf Toiletten gefilmt worden wären?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Die Strafe wäre gleich - bitte mit Begründung 43%
Sonstiges - bitte mit Begründung 43%
Die Strafe wäre geringer - bitte mit Begründung 14%
Die Strafe wäre höher - bitte mit Begründung 0%

4 Antworten

Sonstiges - bitte mit Begründung

Würden (viele) Frauen alte schrumpelige Kerle unter der Dusche sehen wollen, würden diese auch öfters gefilmt - vermutlich sind es eher Gays, die Männer unter der Dusche heimlich Filmen.

Es ist also schon daher logisch, das es fast nur Frauen trifft, die heimlich gefilmt werden.

Und auch das heimliche Filmen in Duschen oder Solarien ist natürlich verboten.

Es ist mindestens sexuelle Belästigung - und vlt sollte man statt Geldstrafen bei sowas mal 100 Sozialstunden verhängen.


critter 
Fragesteller
 13.07.2020, 23:56

"Und auch das heimliche Filmen in Duschen oder Solarien ist natürlich verboten."

Es wird aber nicht bestraft nach §201a wie das Filmen auf Toiletten oder sonstigen geschlossenen Räumen.

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BigBen38  14.07.2020, 08:53
@critter

Es wird bestraft - kommt auch den Einzelfall an, wie Hart.

Ggfs nur Zivilrechtlich durch den Bespannten oder den Betreiber der Dusche... Aber in dem Moment, wo das Filmmaterial veröffentlicht wird, auch strafrechtlich.

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hepla  27.11.2020, 03:35
@critter

Das Gesetz wurde vor kurzem (10/2020) verschärft:

Dusche = höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

2.

eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

3.

eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder

4.

eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1.

herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder

2.

sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

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Sonstiges - bitte mit Begründung

Das kommt insgesamt sehr selten vor und 3200 € sagen gar nichts aus.

Die Anzahl der Tagessätze wäre viel interessanter.

Die Strafe wäre gleich - bitte mit Begründung

beides ist nicht erlaubt....und es macht ja auch keinen Unterschied wenn es ein Mann bei einem Mann macht... Gleichberechtigung

Das mit den Duschen ist aber ein blödes Argument....

Die Strafe wäre gleich - bitte mit Begründung

Eine Straftat bleibt eine Straftat, egal wer sie begeht. Ob m/w/d - zum Glück ist Justizia blind, ohne Ansehen der Person...