Wie viel kann ich aus den USA mitbringen ohne Zoll zu bezahlen?

5 Antworten

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  • 430€ ab 15
  • 175€ bis 14

Anteilig angerechnet oder auf mehere Personen aufgeteilt werden können Artikel dann, wenn Sie (sinnvoll) teilbar sind. z.b. Klamotten.

Ein Iphone /Tablet ist nicht teilar und somit weder anteilig anrechbar noch kann es auf mehere Personen aufgeteilt werden. Der volle Betrag muss verzollt werden.

Du hast 430€ frei. Zusätzlich kannst Du bis zu weiteren 700€ vereinfach/pauschalisiert verzollen. und zwar mit 17,5%

tinyurl.com/PAUABZO

Überschreiten deine Einfuhrabgabenpflichtigen Waren nicht 700€ darfst Du vereinfacht verzollen.

Überschreiten Sie die 700€ must Du diese normal verzollen.

Bis 1130. (430+700) kann man vereinfach verzollen. Ab zusätzlichen  701 zur den 430 und aufwärtsmuss man voll verzollen. Ab 1zusätzlichen -700 vereinfacht

Der Zoll ist vieles , aber eins nicht und das ist dumm/naiv. Die Beamten sind gut aus- und weitergebildet.. Die kennen Tricks wie Etiketten abschneiden, ein paar mal waschen,.die geschenknummer....  Sie kennen die gängigen Preise, können gut erkennen, ob Ware wirklich alt ist oder nur auf alt gemacht = paarmal gewaschen

Beim Zoll gilt die umgekehrte Beweislast. Nicht der Zoll muss Dir was nachweisen/beweisen.. Du musst den Zoll beweisen, wo Du gekauft hast/ was Du bezahlt hast /wann

Meldet man es nicht an udn wird man erwischt zahlt man das doppelte als strafe und bekommt ggf. noch eine Anzeige.


Ortogonn  04.05.2015, 16:40

Bist du sicher, dass du die 430 und die 700 addieren kannst ?

Ich les das so:

<= 430 € alles frei

<= 700 € alles pauschal (aber nicht 430+700 pauschal)

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AnneSommer  04.05.2015, 18:26
@Ortogonn

Ich habe es vielleicht missverständlich formuliert. Du hast 430€ komplett frei. Überschreitet man diese und es sind <=700 kann man diese zusätzlichen <=700€ vereinfacht verzollen. Ab 701 zusätzlich musst Du voll verzollen.

Insgesamt muss man erst ab 1131 bzw zusätzlichen 701 quasi voll verzollen.

430 die Du ohnehin frei hast Und bis zu zusätzlichen 700, welche vereinfach verzollt werden können.

So verstehe Ich es.

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Geht das, ohne welche Gebühren zu bezahlen? Würde es reichen, wenn ich alle Preisschilder anmache?

auf legalem Wege nicht. Wenn Du das Risiko eingehen willst, musst Du halt hoffen, dass Du nicht kontrolliert und  erwischt wirst. Dann kommt nämlich zu den Gebühren noch eine Strafe oben drauf.

Und auch die meisten Tricks, um das zu umgehen, sind den Zöllner gut bekannt. Es ist ja schließlich ihr Job sich damit auszukennen. Und im Zweiflesfall bist Du in der Nachweispflicht.

Zahle doch den Zoll oder Kauf dich nicht zu Tode.

Einfuhrbestimmungen Deutschland

Haben Sie in den New York tüchtig eingekauft oder planen Sie einen großen Einkaufsbummel? Prima, dann beachten Sie die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen. Für Waren

die im persönlichen Gepäck des Reisenden transportiert werden undausschließlich zum persönlichen Gebrauch und Verbrauch bzw. als nicht entgeltliche Geschenke bestimmt sind

gelten die üblichen Freimengen für Reisen aus so genannten Drittländern (wie z. B. USA, Türkei etc.) in die Europäischen Union.

Die jeweiligen Wert- und Mengengrenzen entnehmen Sie bitte der offiziellen Seite des Deutschen Zolls.

 

Quelle: Der Deutsche Zoll

Überschreitet ihr Shoppingtrip die geltenden Wert- und Mengengrenzen, so sind Sie verpflichtet die entsprechenden Waren bei ihrer Ankunft in der Europäischen Union bzw. Deutschland anzumelden. Dies geschieht am Flughafen durch Benutzen des "roten Ausgangs für anmeldepflichtige Waren" nach Aufnahme Ihres Gepäcks beim Verlassen des Zollbereichs. Dort sollten Sie dann einen Zollbeamten ansprechen und die Waren benennen.

Natürlich entstehen bei der Einfuhr von Waren über Ihren Freimengen Einfuhrabgaben, die sich nach der Menge, dem Wert und der Art der Ware richten. Für Zigaretten zahlen Sie beispielsweise 0,15 Euro pro Zigarette.

Für so genannte "andere Waren" (darunter fallen alle Waren, die nicht in der ausschließlichen Auflistung im oben genannten Link "

Quelle: Der Deutsche Zoll

" aufgeführt sind; z. B. Textilien, Elektronik), deren Freimenge bis zu einem Warenwert von 430,- Euro beschränkt ist, zahlen Sie folgende Einfuhrabgaben:

Bei einem Gesamtwarenwert von unter 700,- Euro pro Person zahlen sie so genannte Pauschalabgaben, die mit 13,5 % des Warenwertes berechnet werden.Bei einem Gesamtwarenwert von über 700 Euro pro Person zahlen Sie die hier üblichen 19 % Einfuhrumsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) plus einen für Art der Ware festgelegten Zollsatz. Dieser kann vorab beim Zollinfocenter Telefon: 069/469976-00 erfragt werden.

Bedenken Sie, dass Sie bei Nichtanmeldung von Waren über Ihrer Freimenge mit empfindlichen Strafen (Zollzuschlag, wenn Einfuhrabgaben unter 130 Euro) und eventuell mit der zeitweisen Sicherstellung der Waren und Strafe innerhalb eines Steuerstrafverfahrens (hier: Steuerhinterziehung, wenn Einfuhrabgaben über 130 Euro) zu rechnen haben.

Bei der Einfuhr von Medikamenten, die hier dem Arzneimittelgesetz unterliegen (auch Vitaminpräparate) müssen Sie bedenken, dass Sie diese nur zum eigenen Gebrauch und Verbrauch, nicht zur Weitergabe an Bekannte oder Verwandte und nur bis zu einer Gebrauchsmenge für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten mitbringen dürfen. Bestimmte Medikamente können hier auch gänzlich Einfuhrverboten sein.