Wie viel darf man arbeiten, wenn man Kindergeld bekommt?

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Wenn Du z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet bist, oder nachweislich in der Wartezeit auf den nächst möglichen Beginn einer Ausbildung oder Studium bist, könntest Du theoretisch auch Vollzeit bis zum Beginn des Studiums bzw. Ausbildung arbeiten.

Das Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Die Beschäftigung sollte der Familienkasse dennoch gemeldet und nachgewiesen werden.

Würde deine Mutter und Du andere Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld beziehen, dann sieht die Sache schon wieder anders aus, was die Anrechnung von Einkommen betrifft.


LELOUCH560373 
Fragesteller
 07.06.2023, 16:14

Meine Mutter bekommt noch Familienzuschlag

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isomatte  07.06.2023, 16:38
@LELOUCH560373

Kenne ich nicht, mir ist nur Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit bekannt !

Solltest Du diesen meinen, dann muss deine Mutter Veränderungen im Einkommen erst beim Antrag auf Weiterzahlung melden und nachweisen.

Diese Änderungen werden dann aber erst nach Ende des Bewilligungszeitraums bei einer neuen Berechnung berücksichtigt, im bereits bewilligten Bewilligungszeitraum haben Änderungen im Einkommen keinen Einfluss auf die schon bewilligten Leistungen.

Genauer kannst Du das aus dem Internet erfahren, gibst Du einmal ein, Merkblatt Kinderzuschlag, darin findest Du Beispiele und alles sehr gut erklärt.

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isomatte  18.06.2023, 20:41

Danke dir für deinen Stern !

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