Wie verklagt man einen Psychiater am besten?
Es basiert alles auf Mutmaßungen, dafür gibt es Studien die Beweisen, dass bestimmte Medikamente Krankheiten auslösen. Warum steht jemand über allem recht und kann machen was er will. Selbst wenn es aus Angst geschehen würde wäre es immer noch schwere Körperverletzung.
11 Antworten
Du magst zwar im Recht sein, doch in Deutschland gibt es schon seit Ende des vorletzten Jahrhunderts ein illegales Bündnis zwischen Psychiatrie und Justiz, so dass Du mit einer Klage nicht weiterkommen wirst. In Amerika sieht das ganz anders aus. Dort sind bereits vor 40 Jahren psychiatrische Anstalten scharenweise geschlossen worden, weil sie gesunden Patienten aus Habgier einreden wollten, sie seien psychisch krank. Die Folge waren Schadensersatzleistungen in Millionenhöhe und die Anstalten mussten dichtmachen.
Aber wir sind nun mal nicht in Amerika. Hierzulande gibt es zwar auch viele Scharlatane unter den Psychiatern, doch werden diese durch die Justiz gedeckt.
Ich kann Dir als Ärztin nur abraten, in Deutschland gegen einen Psychiater zu klagen. Das geht erst einmal nur wieder mit einem Gutachter, der sehr teuer ist und kaum gegen seinen Kollegen aussagen wird. Hinzu kommt noch, dass Deine Gegner mit gezinkten Karten spielen und alle "Beweise" aus Deiner Krankenakte vernichten und immer neu erstellen können, geradeso wie sie gebraucht werden.
Des weiteren haben Psychiater in Deutschland die Justiz auf ihrer Seite. Mit anderen Worten, wenn Du die Justiz nervst, besteht die Gefahr, dass sie Dich gemäß ZPO § 56 als "Querulanten" einstufen, Dich entmündigen und Dir einen gesetzlichen Betreuer vor die Nase setzen, der Dich an allen Handlungen vertritt.
Dann darfst Du keine eigene Post mehr empfangen, kein eigenes Geld mehr ausgeben und auch nicht bestimmen, wo Du wohnen willst.
Dies bestimmt dann alles der von Dir bezahlte gesetzliche Betreuer, Erfahrungsgemäß wird dieser Dich dann in eine geschlossene Psychiatrie zur "Beobachtung" einweisen und dort wirst Du dann für Jahre bleiben - bis die Krankversicherung nicht mehr mitspielt und die tägliche Unterbringungsgebühr von 369 EURO nicht mehr zahlen will und es zu einer Entlassung aus der Psychiatrie aufgrund einer „Spontanheilung“ kommt.
Ich kann Dir lediglich Erklärvideos schicken, aus denen das gesamte Ausmaß der Misere in diesem Bereich hervorgeht. vgl. hierzu
https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4
oder
oder
https://www.youtube.com/watch?time_continue=1679&v=R1kdJi87bN8
oder
Sogar zuviel Lakritze haben Nebenwirkungen.
Keine Ahnung, was du da gepostet hast (ist mir zu viel zu lesen) , aber es steht jedem mündigen Bürger frei, nach Studium des Beipackzettels, ein Medikament zu nehmen oder nicht.
Einen Psychiater zu verklagen ist schon ziemlich lächerlich. Da könnte man auch die Hersteller von Lakritze verklagen - aber wir sind nicht in Amiland.
Und Du meinst jetzt allen Ernstes, jeder liest sich nun erstmal x Seiten Textdokument durch, um Deine These zu verfolgen..
Jedes Medikament hat Nebenwirkungen, dafür aber eben auch Wirkung.
Jedem Patienten steht es freu, Medikamente abzulehnen und die Krankheit dann voll und ganz auszureiten.
Dann verklagen ihn mal.
Such dir einen Fachanwalt für Medizinrecht und kratze schon mal viel Geld zusammen für sein Honorar, Gerichtsverfahren, ggf. Gegenanwaltskosten etc
Ich glaube selbst eine Rechtsschutzversicherung würde die Kostenübernahme wegen wenig Aussicht auf Erfolg ablehnen.
Wenn mir ein Arzt Psychopharmaka verschreiben möchte, nehme ich das Rezept, aber ob ich es einlöse, bleibt meine Sache. Jeder hat das Recht sich den Beipackzettel vorher durchzulesen und selbst für sich zu entscheiden.
Psychopharmaka haben sehr viele Nebenwirkungen und sehr gravierende, welche im Alltag sehr belastend sind.
Nein aber die Diagnosen werden falsch sein und das kann ich beweisen!
Ah ja...ja..von diesen Leuten sind hier viele unterwegs...du kannst dich an die kassenärztliche Vereinigung wenden und dort deine Beschwerde vortragen.
Zitat: "die Diagnosen werden falsch sein"
Diese Satz bedeutet, dass es ein könnte...nicht das es ist. Ganz dünnes Eis.
Du hast das nicht gelesen, was ich dir geschickt habe und sie kennen mich nicht
Der Arzt hat sich nicht an die obligatorische Aufklärungspflicht gehalten