Wie oft kann man die (nicht bestandene) Mittlere Reife wiederholen?
Das bezieht sich auf den Weg als externer Prüfungsteilnehmer. Wie oft darf man durchfallen, ehe man den nicht mehr nachholen darf? Konnte dazu nirgendwo etwas finden.
Außerdem, wenn man an den Prüfungen nicht vollständig mitgemacht hat, sondern ab der Hälfte abgebrochen hat, zählt das dann als ein Versuch, oder ist es, als ob man sie nie gemacht hätte?
5 Antworten
Als ich meinen MSA gemacht habe, hatte man insgesamt 2 Versuche, wobei ein Versuch mit der ersten Prüfung gezählt hat.
Du kannst jederzeit weitermachen, es zählt erst mal der letzte Abschluss, auf den Du aufbauen kannst. Ob Du das dann finanziert kriegst, ist ne andere Geschichte.
Eigentlich kriege ich nichts finanziert und zahle auch nichts, ich lerne zuhause und erscheine dann bei der Prüfung. Könntest du erläutern, wie das gemeint ist mit dem letzten Abschluss?
Ein Freund von mir hat es schon 6 mal Abgebrochen, und er ist jetzt zum 7 Mal dabei. Also denk ich mal je nach Schule kommt immer drauf an.
danke für die schnelle Antwort.
Und weiß jemand, ob ein Abbruch während der Prüfung bereits als ein Versuch zählt?
Wenn Du extern die Prüfungen ablegen kannst, unterliegst Du ja nicht mehr der Schulpflicht. Vielleicht lernst Du falsch, da Du allein vor Dich hin wurschtelst? Versuch doch mal über den 2. Bildungsweg den Abschluß zu machen, Abendschule vielleicht? Die Motivation dort ist eine andere, Schüler und Lehrer sind völlig anders drauf. Zumindest mal drüber nachdenken :-)
ok, klasse das wollte ich wissen. Weißt du, ob das auch die mittlere Reife war? Beim Hauptschulabschluss geht das sicherlich, daher frage ich. Und war das alles im selben Bundesland oder musste er sich woanders anmelden, um diese 2 Versuche umgehen zu können?