Wie oft darf man in Deutschland heiraten?

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Standesamtlich gibt es bezüglich der Anzahl der Trauungen keine Einschränkungen. Wichtigste Voraussetzung ist jedoch, dass die vorangegangene Ehe aufgelöst wurde durch rechtskräftige Scheidung oder Tod des Ehegatten. Kirchlich gelten jedoch teilweise andere Regeln. Einem evangelischen Pfarrer ist die Anzahl der Vorehen gleichgültig. In der katholischen Kirche dagegen ist eine Trauung ein Sakrament und bedeutet unwiderruflich (wie auch z. B. eine Taufe). Dennoch ist eine Annullierung einer Ehe möglich, wenn der päpstliche Gerichtshof in Rom (Rota) als letzte Instanz die Ehe für nichtig erklärt hat. Dieses Verfahren dauert aber so lange, dass man im Laufe eines Lebens keine Zeit dazu hat, öfter als 2 x nach katholischem Ritus zu heiraten!

Nach den Gesetzen Deutschlands darf man theoretisch so oft man will (oder kann :-)) heiraten, immer vorausgesetzt, man hat sich von der vorherigen Frau auch wieder ordnungsgemäß scheiden lassen. Die Religionen haben darauf keinen Einfluss.

Nach den christlichen Konfessionen evangelisch und katholisch gibt es natürlich schon Unterschiede. Die evangelische Kirche ist dabei sehr liberal und erlaubt mindestens mehrere Heiraten. Ich weiß nicht ob es überhaupt eine zahlenmäßige Begrenzung gibt. Die katholische Kirche dagegen traut ein Kirchenmitglied nur einmal, wenn ich noch recht informiert bin.

Grundsätzlich sollten nach der Lehre der Bibel die Kirchen grundsätzlich nur einmal einen Menschen trauen, denn Gott hat bei Scheidung von einem Ehepartner keine Wiederheirat vorgesehen - ausgenommen den Todesfall eines Ehepartners . - Insofern ist also die kath. Kirche konsequenter als die evangelische.

Mit der kirchlichen Heirat könntest Du recht haben. Die Katholiken sind da noch nicht ganz so flexibel und eine Ehe müsste kirchlich anuliert werden.

Dem Standesamt ist es egal, wie oft dort jemand ja sagt! Vorausgesetzt die Scheidungen gehen flott über die Bühne. Da die Gerichte immer sehr viel zu tun haben, ist man immer schneller verheiratet als dann wieder geschieden...;-)


kwon56  22.02.2012, 14:53

Katholiken sind sehr flexibel.

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Da es in der krichlichen Trauung heisst: bis dass der Tod Euch scheidet, gibt es hier keinerlei Möglichkeiten einer Scheidung. Also ist auch ein späteres Heiraten nach einer Schidung unmöglich. In AUsnahmefällen kann eine Heirat nach dem Tode des Ehepartners bewilligt werden.

Standesamtlich kannman heiraten solange man Lust und Laune (und vor allem geld) hat, solange die vorherghende Ehe gültig geschieden ist, oder man verwitwet ist.


adavan  21.02.2012, 10:16

Auch die Zeugungsunfähigkeit eines Partners (falls vor Eheschließung unbekannt) kann ein Grund sein, eine katholische Ehe zu annullieren; es ist nicht unmöglich..

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fuchsi1970  21.02.2012, 10:19
@adavan

Das timmt so nicht ganz. Da hier eigentlich die Ehe niemals kirchenrechtlich gültig war. Das Annulierungsverfahren bestätigt nur diese Ungültigkeit. Also war man ja gar nicht verheiratet, und kann somit wieder kirchlich heiraten.

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standesamtlich so oft du willst und kannst....

katholisch: schwieriger; da muss man die kirchliche Aufhebung der Ehe beantragen und begründen (ein sog. Metropolitangericht entscheidet darüber)