Widerspruch per Einschreiben
Vor etwa 4 Wochen ging ich wegen meiner Nebenkostenabrechnung in Widerspruch und schickte diesen Brief per Einschreiben-Einwurf. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Muss ich mich nun noch einmal melden oder warte ich weiter auf eine Antwort?
2 Antworten
Der Einspruch sollte immer begründet werden und in diesem Zusammenhang Einsichtnahme in die Originalrechnungen begehrt werden. Nur wenn diese Formalien eingehalten werden, wirst du bei Zahlungsverweigerung gegebenenfalls vor Gericht Recht bekommen. Solang die Einsichtnahme nicht ermöglicht oder gar verweigert wird, ist eine Nachzahlung nicht fällig. Hole also gegebenenfalls Begründung und Forderung auf Einsichtnahme nach. Rührt sich weiterhin der Vermieter nicht, die strittigen Positionen herausrechnen und den Rest unter Vorbehalt zahlen. Deine Einspruchsfrist beträgt 12 Monate an Erhalt / ZUstellung der Abrechnung.
Hast Du den Widerspruch auch begründet?
Alles weitere hier:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/widerspruchsfrist-nebenkostenabrechnung/