Widerrufsrecht Media Markt / Saturn - online bestellt, lokal bezahlt?
Hallo zusammen,
es geht um folgenden, etwas spezielleren Fall:
Es ist möglich bei Media Markt / Saturn Artikel online zu bestellen und die Ware dann lokal zu bezahlen und mitzunehmen.
Die Frage ist nun: Habe ich in diesem speziellen Fall weiterhin ein 14-tägiges Widerrufsrecht? Gibt es dazu (explizit zu MM / Saturn) bereits irgendwo eine explizite Rechtsprechung?
Ich habe bereits versucht das selbst herauszufinden aber will man sich als Laie durch die AGB, Widerrufsbelehrung, Fernabsatzgesetz und Rechtstexte kämpfen, kommt man recht schnell an seine Grenzen. Der Teufel liegt dort wohl im Detail.
4 Antworten
In dem speziellen Fall ist es egal, weil Mediamarkt & Saturn ohnehin umtauschen, auch bei Kauf direkt im Laden.
Ansonsten kommt es drauf an, ob die Ware nur reserviert wurde, also Du keine Kaufverpflichtung mit der Onlinebestellung eingegangen bist:
https://www.teltarif.de/online-bestelt-im-shop-abgeholt-welches-recht-gilt/news/83174.html
Da in der Mail von einem "verbindlichen Angebot zum Kauf" die Rede ist, liegt hier ein Fernabsatzgeschäft vor.
Danke. Was ich so gehört habe, scheinen beide Läden tatsächlich sehr kulant zu sein, was Rücknahmen angeht. Dennoch sind es immer zwei paar Schuhe, einen rechtlichen Anspruch zu haben und die Kulanz eines Verkäufers. Denn auf Kulanz kann ich nicht bestehen - lediglich auf mein Recht.
Deswegen hätte ich das gerne konkret in Erfahrung gebracht und mich abgesichert.
Habe ich in diesem speziellen Fall weiterhin ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Kurz und knapp: ja.
Wie und wo du die Ware bezahlst ist egal, es kommt darauf an wo sie bestellt wurde.
Denn was ich so gelesen habe, ist es davon abhängig wann und wo der Kaufvertrag zustande kommt
Ist es auch.
Aber der kommt ja nicht automatisch mit der Bestellung zustande.
Das stimmt auch. Mit der Bestellung kommt kein Kaufvertrag zustande, jedoch mit der Annahme von MM (nicht mit der Bestellbestätigung!).
Siehe dazu:
Ein Vertrag mit MediaMarkt kommt erst durch die Annahmeerklärung von MediaMarkt zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wird
Spätestens mit der Abholbestätigung kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande. Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, hast du ein Widerrufsrecht.
Hab ein Urteil gefunden, das besagt, es besteht ein Widerrufsrecht.
(AG Charlottenburg, Urteil vom 18.02.2016, 211 C 213/15)
Das ist leider nicht die Selbe Ausgangslage. Dort wurde nicht lokal bezahlt sondern vorab online.
Der Fall bleibt aber gleich.
Du kannst die Ware ja nicht vorher (vor Ort) begutachten ergo Fernabsatzvertrag
Hier noch ein paar Infos die nicht in die Frage gepasst haben:
In der Bestellbestätigung steht erstmal:
"Diese E-Mail dient lediglich als Bestellbestätigung und stellt somit noch keine Annahmeerklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Bitte beachten Sie unsere Widerrufsbelehrung im Anhang dieser E-Mail. "
In den angehängten AGB zum Vertragsabschluss:
"3. Vertragsschluss
(1) Das Liefergebiet ist Deutschland.
(2) Durch Klicken auf den Button „Fortfahren und bezahlen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb
befindlichen Ware ab und ist mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Angebote von Drittanbietern
unterliegen den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Drittanbieter.
(3) Bei der Bestellung von Waren aus dem Foto-Service erteilt der Kunde MediaMarkt durch Zusendung von Bilddateien den Auftrag
zur Herstellung von Bildern oder von mit Bildern versehenen Artikeln („Fotoprodukte“).
(4) Die nach Absenden der Bestellung automatisch versendete Bestellbestätigung bestätigt den Inhalt und den Zugang der Bestellung
des Kunden bei MediaMarkt, stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Ein Vertrag mit MediaMarkt kommt erst
durch die Annahmeerklärung von MediaMarkt zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder
Versandbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der bei MediaMarkt getätigten Bestellung.
(5) MediaMarkt wird die Annahme entweder durch Versenden einer Versandbestätigung oder durch Versand der Ware innerhalb von
fünf Werktagen ab Eingang der Bestellung des Kunden erklären. Gibt MediaMarkt innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung ab,
wurde die Bestellung des Kunden von MediaMarkt nicht angenommen.
(6) Erwirbt der Kunde zusammen mit einem Mobilfunkgerät auch einen Mobilfunkvertrag, kommt der Kaufvertrag über das
Mobilfunkgerät mit MediaMarkt unter der aufschiebenden Bedingung des Zustandekommens des Mobilfunkvertrages mit dem
Mobilfunkanbieter zustande. Kommt der Mobilfunkvertrag nicht zustande und hat der Kunde das Mobilfunkgerät bereits in seinem
Besitz, ist der Kunde zur unverzüglichen Rückgabe des Mobilfunkgerätes verpflichtet.
"
Im Anschluss (vor Abholung) erhält man dann per mail nochmal eine Abholbestätigung. (Diese könnte man als Angebotsannahme / Bestätigung des Kaufvertrags sehen? - Enthält auch die Rechnung)
Der einzige brauchbare Satz den ich noch in der Abholbestätigung finde:
"Hinweis zur Abholfrist:
Erfolgt die Abholung Ihrer Bestellung nicht innerhalb der nächsten 6 Wochentage, treten wir vom Kaufvertrag zurück und Ihr Anspruch auf Übergabe der Ware erlischt. "
Wie ist eure Meinung dazu? Abholbestätigung = Angebotsannahme = online-Kaufvertrag = Widerrufsrecht?
Eine konkrete Widerrufsbelehrung wurde nicht angehangen. In der Bestellbestätigung heißt es "Bitte beachten Sie unsere Widerrufsbelehrung im Anhang dieser E-Mail."
Im Anhang befinden sich dann die AGB aus denen ich zitiert habe.
Danke. Hast du dafür auch eine Quelle die das belegt? Denn was ich so gelesen habe, ist es davon abhängig wann und wo der Kaufvertrag zustande kommt. Aber der kommt ja nicht automatisch mit der Bestellung zustande.