Westie beisst

7 Antworten

du bist der erwachsene und du hast auf deinen hund aufzupassen!!! -- neigt der hund zu aggresiven verhalten bei kindern dann lass ihn einschläfern befor noch etwas sehr schlimmes passiert! -- der geschädigten familie musst du in jedem falle entschädigung zahlen.


Margosto  03.05.2011, 09:44

So ein Quatsch! Wenn der Hund schlief und erschreckt wurde, dann ist das dumme Kind selbst Schuld!

1
resy1964 
Fragesteller
 03.05.2011, 09:49

Der Hund ist friedlich. Wie reagierst du, wenn du schläfst und erschreckt wirst. Freust du dich so darüber? Es ist kein Kampfhund, es ist ein Westie mit 28 cm Stockhöhe, aber eben ein Terrier, der ohne Leine läuft und alles vom Jogger bis zum Radfahrer gewöhnt ist. Und was soll ich bitte bei einem schlafendem Hund beaufsichtigen. Das Tier hat auch nicht zugebissen.

 

0

Die Tierhalterhaftung ist in § 833 BGB normiert. Hier ein Auszug, der für den vorliegenden Fall entscheidend ist:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

Wie sich aus dem Wort verpflichtet ergibt, ist die Tierhalterhaftung eine sog. Gefährdungshaftung.

Was heißt das?

Grundsätzlich ist für einen Schadensersatzanspruch ein Verschulden des Schuldners erforderlich. Allerdings gibt es hiervon Ausnahmen, in denen von dem Verschuldensprinzip eine Ausnahme gemacht wird. Die Begründung liegt darin, dass derjenige der einen Hund, oder noch besser ein Kfz betreibt, mit einer (zwar erlaubten) Tätigkeit eine Gefahr für seine Umgebung schafft. Allein dieser Umstand ist ausreichend, um ihn dann auch für Schäden die aus diesem Gefahrenbereich herrühren verschuldensunabhängig haften zu lassen. 

Deshalb bist du hier schadensersatzpflichtig, z.B. für kaputte Klamotten und etwaige Behandlungskosten.

Schmerzensgeld, oder wie das Gesetz in § 253 BGB sagt, ein sog. "immaterieller Schaden"  ist nur in Ausnahmefällen zu zahlen.  Ein derartiger Ausnahmefall liegt hier jedoch vor.

Dass die Eltern eventuell ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, spielt für den Anspruch des Kindes erstmal keine Rolle. 

Was dich als Hundebesitzer nach einem Biss erwartet, kommt auf das "Opfer" an und wie es reagiert. Wenn die Eltern des Kindes vernünftig sind, sehen sie auch, dass die Situation unglücklich war bzw. dass das Kind die Reaktion des Hundes (ungewollt) provoziert hat. Ich würde mit den Eltern sprechen. Sollten sie das anders sehen, glaube ich trotzdem nicht, dass die Sache Konsequenzen hat. Könnte mich aber natürlich auch täuschen, man weiß ja nie...

Was dich erwartet, hängt von den Eltern des Kindes ab. Wenn sie Hunde kennen, erklären sie dem Kind erstmal, worauf man vor allem bei fremden Hunden achten sollte, wenn nicht, werden sie evtl. einen Aufstand machen. Allerdings hat das Kind in diesem Moment unwissend falsch gehandelt.Wäre es ne Katze gewesen, hätte die vielleicht einmal übers Gesicht gekratzt...

Verletzung der Aufsichtspflicht?! Eigentlich trifft niemande die Schuld. Ein Kind denkt nicht wirklich über so etwas nach, der Hund hat natürlich gehandelt und du konntest anscheinend nicht eingreifen. Beim nächsten Geburtstag kannst du mal versuchen den kleinen Gästen beizubringen wie man mit einem Hund umgeht und was die Kleinen vermeiden sollten. So bekommt der Geburtstag noch etwas lehrreiches!