Werkstudent + Freiberufler?

2 Antworten

Du müsstest das ganze sowieso mit einer Einkommensteuererklärung nachweisen und kannst du noch einiges von der Steuer abstetzen. Vorallem als Student.

Hast irgendwelche Versicherungen?

Hast du dir Bücher gekauft fürs Studium?

Die Immatrikulationsgebühr ist bestimmt absetzbar.

Der Weg von zuhause zum Arbeitsplatz oder uni ist absetzbar.

Alles was du so findest und per Rechnung/Quittung nachweisen kannst und wenn es was mit deinem Studium, Werkstudentjob oder deiner Selbstständigkeit zu tun hat, kannst du es absetzen.

Ja, die Einkommen werden zusammengerechnet und dann insgesamt besteuert. Vorher werden von den brutto Einnahmen aber noch Betriebsausgaben/Werbungskosten und Sonderausgaben wie z.b Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

liegt dein zu versteuerndes Einkommen dann insgesamt über dem Grundfreibetrag wird dieser Teil besteuert (der Freibetrag ist keine Freigrenze). Bei einem zu versteuernden Einkommen von 11.000 würdest du dann 289€ Steuern zahlen.

Als Freiberufler gibt es keine Steuerklasse. Das du wirst auch nicht vom Auftraggeber irgendwo gemeldet und es wird auch keine Steuer einbehalten (nur in bestimmten Ausnahmefällen). so bequem ist es nur für Arbeitnehmer. Als selbstständiger musst du dem Finanzamt selbst die Tätigkeit anzeigen und jährlich eine Einkommensteuer Erklärung abgeben.

Überhaupt ist die Lohnsteuer (für was anderes sind die Lohnsteuerklassen nicht relevant) im Grunde nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.