Wer soll die Kosten für Umtausch der Dachfenster übernehmen?

2 Antworten

Warum sind Fenster in der Außenhülle des Gebäudes stets Gemeinschaftseigentum?

Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume oder Teile des Grundstücks befinden (§5 Abs. 2 WEG). Ein Gerichtsbeschluss des LG Lübeck macht deutlich, dass Fenster auch dann zwingend dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind, wenn diese fälschlicherweise in der Gemeinschaftsordnung dem Sondereigentum zugeordnet wurden (LG Lübeck, Beschluss vom 01.07.1985, 7 T 365/85). Auch der Bundesgerichtshof bestätigt diese Sicht. Demnach sind Fenster nebst Rahmen nach §5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum und der Austausch der Fenster muss durch die Eigentümergemeinschaft auf deren Kosten vorgenommen werden (BGH, Urteil v. 2.3.2012, V ZR 174/11).

https://www.hausverwaltung-gruenbeck.de/fenster-gemeinschaftseigentum-weg/

Nein Das Fenster gehört zum Objekt dazu, Es ist fest installiert und muss von allen Eigentümern mit getragen werden. Daher werden die Kosten von der Erhaltungsrücklage die jeder Eigentümer in die Kasse einzahlt gedeckt. Es werde so alle Eigentümer zur Kasse gebeten. Stell dir mal vor die Fenster von den Etagenwohnungen werden umgetauscht dann müssen auch die Eigentümer von den Schrägdach mit bezahlen. Je mehr Eigentümer desto weniger Kosten entfallen.