wer muss zahlen, der Hausbesitzer oder der den Auftrag erteilt hat?

6 Antworten

Generell würde ich schon sagen, dass die Heizungssteuerung eindeutig die Sache des Hausbesitzers ist, denn die Heizung gehört einfach zum Haus, fertig. Aber hier scheint ja weit mehr im Argen zu sein und der Versuch das aussitzen zu wollen kann ganz schön nach hinten losgehen. Hat sie sich denn beim überschreiben ein Dauerwohnrecht eintragen lassen? Dann könnte es schwierig für euch werden, ich an eurer Stelle würde mich anwaltlich beraten lassen. Wenn sich noch was retten lassen soll, dann wäre ein richtiger Vertrag zwischen beiden Seiten zwingend notwendig, die Frage ist halt nur ob überhaupt das nun mit den verhärteten Fronten noch machbar ist.

Ganz schwierig, eben weil es eher um familiäre Dinge geht als um ein sachliches Mietverhältnis. Grundsätzlich gibt es Mietverträge, in denen ist dann auch festgelegt wer was zu leisten hat. Größere Reperatur- und Instandhaltungsleistungen hat in der Regel der Vermieter zu tragen. Es gibt Vertragsvereinbarungen, in denen der Mieter "KLEINE" Reparaturen selbst zu tragen hat, wie zum Beispiel der Austausch eines Dusch-Schlauches.

Bei Euch scheint es, außer mündliche Vereinbarungen, keinen echten Vertrag zu geben. Wir zahlen die NK, dafür keine Miete und Ähnliches. Bei Geld hört oft nicht nur die Freundschaft auf, sehr häufig auch der familiäre Frieden.

Die Mutter - wenn man es rechtlich nachweisen kann.

Er ist der Hausbesitzer und es hätte so und so repariert werden müssen. Ist es da nicht egal, wer den Auftrag gibt? Sie ist schließlich die Mutter und hat somit für Wärme im Haus gesorgt.

save1305 
Fragesteller
 12.11.2013, 20:57

Ja das wäre nett gemeint wenn sie nicht gesagt hätte das wir bis Dezember ausziehen sollen und uns seit dem abzockt!!!:-(

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kuehlerkopf  12.11.2013, 21:02
@save1305

Ich denke, deinem Freund gehört das Haus? Wie kann seine Mutter dann sagen, daß ihr bis Dezember ausziehen müßt? Da stimmt doch etwas nicht.

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save1305 
Fragesteller
 12.11.2013, 21:13
@kuehlerkopf

Keine Ahnung, vor sieben Jahren haben sie es überschrieben und jetzt will sie es wieder. Haben uns ja schon erkundigt, so einfach geht das nicht, aber wenn einem das Leben zur Hölle gemacht wird zieht man freiwillig aus :-(

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Abgesehen von dem familiären Überschreiten der Kompetenzen ist es rein rechtlich gesehen so:

Derjenige, der einen Auftrag erteilt ist - soferne er nicht als beglaubigter Stellvertreter eines Dritten handelt, ist auch derjenige, der für die von ihm in Auftrag gegebene Leistung zur Zahlungsleistung verpflichtet wird.

Wenn also die Mutter ohne die Zustimmung deines Freundes, dem Hausbesitzer, einen Auftrag das Haus betreffen erteilt hat, dann müsste sie die dafür ausgestelle Rechnung selbst bezahlen und könnte anschließend versuchen, diesen Rechnungsbetrag von ihrem Sohn (deinem Freund, dem Hausbesitzer) zu bekommen.

Ausserdem könnte es von Bedeutung sein, ob es sich dabei um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, welches sich im Familienbesitz befindet, handelt oder um ein Mietshaus.

Wenn sich die beiden - Mutter und Sohn - nicht selbst gütig einigen könnten, dann müsste der Fall vor Gericht ausgetragen werden. Denn rein theoretisch dürfte die Mutter nicht im Namen ihres mündigen Sohnes und ohne seine Zustimmung nach ihrem Gutdünken handeln. Wenn nicht AUSSERORDENTLICH wichtige Gründe ihr Handeln unvermeidbar machten.