Wer hat das Verlagsrecht vom Worte Gottes?
Die 10 Gebote wurden zwar von Moses niedergeschrieben, aber als Schöpfer des Werkes gilt ja der Schöpfer. Da Gott noch nicht verstorben ist, müsste er doch immer noch das Urheberrecht behalten? Wenn nicht er, wer dann?
7 Antworten
zwar von Moses niedergeschrieben
Es bestehen gewaltige historische Zweifel, dass Moses überhaupt gelebt hat.
Sollte er gelebt haben, dann war er mit größter Wahrscheinlichkeit Analphabet.
Geschrieben haben damals ganz wenige "Schreiberlinge".
Dass die Moses-Geschichten direkt von einem Gott stammen, ist höchst unwahrscheinlich. Stammesprediger der damaligen Zeit haben die Dinge zusammengestopselt und dabei durchaus Anleihen aus anderen Kulten genommen.
Ich mag diesen seltsamen Gedankengängen nicht weiter folgen. Nichts ist urheberrechtlich schützbar, was vor über 2000 Jahren vom Dunstkreis von Hirtenvölkern produziert wurde und was oft nur in Schriftfetzen oder Abschriften von Abschriften von Abschriften erhalten ist.
Gott, wer sonst. Ist ja - so man das glaubt - SEIN Wort. Also Urheberrechtlich…..
cheerio
Nach Deiner Leseart müssten eigentlich die Juden das Verlagsrecht aufweisen, denn die Bibel - bestehend aus dem Tanach und dem Berît - ist das Werk jüdischer Schreiber.
Paulus stammt aus einer jüdischen Familie von Pharisäern aus Tarsus, wie es es selbst von sich schreibt!
Und hieß Saulus.
Er wurde bekehrt, getauft und nahm einen neuen Namen, nämlich Paulus, an. Erst ab da arbeitete er als erster Missionar und Theologe des Christentums.
Er war kein Jude, dem Glauben nach!
Natürlich war Paulus Jude - auch den Glauben nach. Nur das er nicht ursprünglich der Lehre des Nazaraners anhing, wie man zu dieser Zeit diese Bewegung nannte, sonder dem pharisäischen Judentum.
Laut Gesetzgebung erlöschen die Rechte nach 99 Jahren!🤷♂️
Die Rechte erlöschen garantiert nicht, solange der Verfasser noch lebt.
Märchen unterliegen keinem Urheberrecht mehr - längst abgelaufen.
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, das heißt, es besteht von der Schaffung des Werkes an während der ganzen Lebensdauer des Schaffenden und 70 Jahre nach seinem Tod. Mit dem Tode des Urhebers geht das entsprechende Recht auf die Erben über.
Sollte das stimmen, dann gelten diese neueren Versionen als selbständige Werke und hätten einen anderen Urheber, unabhängig von Moses. Zumindest was mich betrifft.