Wer darf das Sportabzeichen abnehmen/überprüfen?

1 Antwort

Hallo JordanGirl,

prüfberechtigt sind für die Schwimmfertigkeit folgende Personen mit folgenden Voraussetzungen:

• Prüfer/innen mit Eintrag „Schwimmen“ im Prüferausweis

• Lizenzierte Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Kampfrichter/innen im DSV

• Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeister/innen)

• Ausbilder/innen und Prüfer/innen Schwimmen/Rettungsschwimmen der DLRG (A/P S/RS), sowie Lehrschein -inhaber DLRG, DRK und ASB im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung

• Inhaber/innen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber (DRSA Silber) mit einem Mindestalter von 18 Jahren im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung

• Sportlehrer/innen und Lehrer/innen mit Schwimmlehrbefähigung, die Schwimmunterricht an Schulen oder Hochschulen erteilen

• Lehrer/innen mit der Lehrberechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht und Lehrer/innen, die mit der Erteilung von Schwimmunterricht nach den entsprechenden Richtlinien der Länder beauftragt sind

• Staatlich geprüfte Schwimmlehrer/innen

• Prüfer/innen des Deutschen Sportabzeichens, DOSB-lizenzierte Trainer/innen C Leistungssport oder Breitensport (ehemalige Fach-Übungsleiter/innen) ohne Rettungsausbildung können Schwimmtraining und Prüfung durchführen und abnehmen, wenn eine im Rettungswesen ausgebildete Person anwesend ist.

Wenn du dich unter den genannten Personen wiederfindest, dann darfst du auch prüfen. Viel Erfolg.