Wenn jemand ein Stück Land kauft, gehört ihm das bis zum Mittelpunkt der Erde?

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Das ist von Land zu Land anders geregelt. In Deutschland gehört dir aber nur die Oberfläche bis zu wenigen Metern unter der Erde(bin mir nicht sicher, aber ich glaube es waren um die 3 meter). Der Grund unter dem Grundstück gehört dem Staat. Daher muss man extra Genehmigungen einholen, wenn man tiefer in den Untergrund bauen möchte oder Bohren will, etc. Das kommt wegen der Abbau Rechte. Sonst müsste ja jeder Stollen der unter ein Grundstück ragt, vom Grundstück Besitzer genehmigt und event. verkauft oder vermietet werden. Um dem entgegen zu wirken, liegt das Recht unter dem Grundstück beim Staat. Auch wenn U-Bahnen gebaut werden oder sonstiges müsste ja jeder Besitzer extra um Genehmigung gebeten werden. Auch wenn du auf deinem Grundstück auf Öl oder wertvolle Dinge stoßen solltest, gehört es dir nicht. Dann räumt der Staat ab und du würdest ein kleines Entgelt bekommen oder dein Grundstück würde einfach enteignet.


gegnhang  11.07.2011, 23:58

Gute Antwort. Hut ab. Leider hast Du mir damit auch die Hoffnung genommen, auf meinen Grundstücken je nach Erdöl bohren zu dürfen--> schnief.....

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Iran666  12.07.2011, 19:40
@gegnhang

Danke für den Stern und die DHs an alle! Gruß...

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Haribosaar  15.07.2011, 22:00

Ton, Quarz und Quarzit.und andere sind Grundstückseigentum..

http://de.wikipedia.org/wiki/Bergrecht

Der Grundeigentümer hat Anspruch auf Entschädigung, wenn er zum Beispiel sein Land für den Bau von Bergwerksanlagen abtreten muss. Auch die Erdwärme (Geothermie) gilt als bergfrei. Ausgenommen von der Bergfreiheit sind nur einige wenige Massenrohstoffe, wie Sand, Kies, Natursteine oder Torf (grundeigene Bodenschätze), aber nur so lange, wie sie nicht im Tiefbau gewonnen werden

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nobody28  23.07.2011, 04:35

Aber wie es es denn wenn du ein Grundstück kaufst und du es angenommen 4 Meter auskoffern musst. Ist das dann ein Straftatbestand?

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nobody28  23.07.2011, 04:35

Aber wie es es denn wenn du ein Grundstück kaufst und du es angenommen 4 Meter auskoffern musst. Ist das dann ein Straftatbestand?

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mobs107  24.07.2011, 15:23
@WeiserHabbo

Wie sch**sse ist denn das schon wieder?!

Wenn alles mal normal währe, müsste jmd der Kohle dort abbauen will wo mein Haus drauf steht auch bei mir um Genehmigung fragen....

Oder wie findet ihr das, man kauft Land und darf nicht entscheiden was darunter dammit passiert oder was????

Ich sag dazu nur die Hauptsache der staat bekommts bzw wenns heißt der staat sind es eh nur die Politiker die sich unter der Hand die Säke voll stopfen....

Wir alle sind der Staat und lassen uns von unserrer Regierung (Politiker) von A-Z übern Tisch ziehen....

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Fleischtester  30.07.2011, 23:58
@redbull00

Hallo,

ich persöhlich überlege wie ich ein schreiben bekomme wo draufsteht das ich die Bergrechte nicht kaufen kann. Ich würde sie gern kaufen um einer Enteignung vorzubeugen. Doof ist es trotzdem. Großen Konzernen die Vorzüge zu geben und die "kleinen" Leute n ich gerecht daran zu beteiligen.

...

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knutschie  07.08.2011, 18:43
@panis14

die frage hab ich mich als kind auch immer gefragt. hab nie ne antwort bekommen. aber des ist jawohl total unfair dass es einem nur 3 meter unter der erde gehört! ich will die lava und des magma auch haben! ;-)

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Rumpelino  08.08.2011, 21:31
@nobody28

Naja, wenn du unter deinem Keller noch ne Tiefgarage bauen willst, brauchste ja eh ne Baugenehmigung.

Das mit der Enteignung stimmt leider, allerdings gehst du nicht leer aus. Du wirst selbstverständlich entschädigt. Wenn dir das nicht reicht, kannste die Entschädigung auch höcher einklagen bzw das versuchen.

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jenz1977  09.08.2011, 10:12

DH iran666!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Die Beantwortung deiner Frage ist ganz einfach, denn sie ergibt sich direkt aus dem Recht, genauer aus dem Gesetz:

Wem ein Grundstück gehört und in welchem Umfang ist Teil des Sog. Sachenrechts, welches wiederum Teil des BGBs, also des Privatrechts ist.

Hier steht in §905: Das Recht des Eigentümers eines Grunstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche Erdkörper unter der Oberfläche.

Also theoretisch alles über und unter deinem Grundstück. Wichtig ist aber jetzt Satz 2 des §905 BGB: Der Eigentümer kann jedoch EInwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.

Heißt im Klartext: Wenn z.B. 1000m unter deinem Grundstück Holzkohle abgebaut werden würde, dann kannst du keinesfalls deshalb dagegen vorgehen, weil der Abbau in deinem Eigentum stattfindet. Dazu gibt es glaube ich auch ziemlich viel Rechtssprechung. Einfach mal nach Urteilen zu §905 BGB googeln.


blaulinde  08.08.2011, 02:41

holzkohle in tausend meter? ist der köhler ein bergmann?

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Da solltest Du Dich vor Ort bei den zuständigen Behörden erkundigen, wie tief Deine Eigentumsrechte reichen.

Bei archäologischen Funden ist das beispielsweise genau festgelegt.

Zunächst einmal greifen hier Gesetze, wie Bundesgesetz; Berbaurecht ferner landesspezifische wie Abgrabungsgesetz und viele andere.

Dort ist alles geregelt, wie Bodenschätze aufgespürt und auch abgebaut werden dürfen, allerdings ist keine feste Tiefenangabe erwähnt.

Damit du aber nicht auf den Gedanken verfällst nun auf deinem Grundstück eine auf dem Kopf gestellte Pyramide zu erstellen und wohlmöglich bzgl. des Luftraumes gleich alle über deinem Grundstück fliegenden Flugzeuge abschießt, gibst es u.a. Bebauungspläne, Raumordnungspläne etc.

Also funktioniert nicht mit dem Wegezollerhebung für die unter deinem Grundstück fahrende U-Bahn.

Fast alles ist geregelt und genehmigungspflichtig, außer wenn du tief genug gebuddelt hast kannst du ohne Genehmigung zur Hölle fahren.

Das Recht, Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen und aufzubereiten sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind im Bundesberggesetz geregelt. Das Bundesberggesetz unterscheidet zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen. Grundeigene Bodenschätze gehören zu dem Grundstück, auf dem sie sich befinden. Sie stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Dazu gehören u. a. Dachschiefer, Feldspat, Basaltlava, Ton, Quarz und Quarzit. Da die grundeigenen Bodenschätze im Bundesberggesetz abschließend genannt sind, stehen alle anderen Bodenschätze, wie Kiese und Sande, nicht unter Bergrecht sondern unter Bau- und Umweltrecht (im weitesten Sinne). Zur Anwendung kommen dann die Abgrabungsgesetze der Länder. Bei untertägiger Gewinnung stehen alle Bodenschätze unter Bergrecht. Die meisten Erze, gediegenen Metalle und fossilen Brennstoffe sind bergfreie Bodenschätze, auf die sich das Eigentum an einem Grundstück nicht erstreckt. Das Gleiche gilt für Erdwärme. Das Aufsuchen bergfreier Bodenschätze bedarf einer Erlaubnis nach dem Bundesberggesetz. Das Gewinnen von bergfreien Bodenschätzen bedarf einer Bewilligung oder des Bergwerkseigentums.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenschatz