Wenn es auf jede kWh ankommt, warum wird dann nicht die 600 W Grenze für Balkonkraftwerke gelockert?

7 Antworten

Generell ist die Aussage nicht ganz richtig. Man kann soviel Solarzellen auf sein Dach packen, wie man will, wenn man sie als Insellösung baut und nicht an das öffentliche Netz anschließt.
Wenn man mehr Solarleistung anschließen möchte, braucht es einen Elektriker, weil du entsprechende Kabel verwenden musst, um die Leistung sicher von deiner Anlage ins Netz zu bekommen.
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Um auf die Balkonanlage zu kommen. Die 600watt werden an der Kurzschlusssicherung des Kabels bemessen, dass von außen auch noch mit Strom bespeist wird. 600Watt entspricht dabei etwa 2A und das würde das mit 16A Standard abgesicherte Kabel nur auf 18A bei einem Kurzschluss belasten. Also besteht im Kurzschlussfall nicht die Gefahr, dass dir dein Kabel in der Wand verglüht.
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Wenn du jetzt die Lage von all deinen Stromkreisen kennen würdest, sagen wir mal du hast um die vier. Dann könntest du rein rechtlich 4 Separate Balkonkraftwerke bei dir zu Hause aufbauen, ohne einen Elektriker zu beauftragen.
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Aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit. Du kaufst dir neben einem 600Watt Wechselrichter noch eine Batterie von sagen wir mal 6000 Watt und einen Solarladeregler. Dazu noch 2000 Watt Solar. Damit könntest du in der sehr einfachen Rechnung diese Batterie in 5 Stunden voll aufladen und der Wechselrichter braucht anschließend zehn stunden, sie wieder leer zu machen.
Du wärst aber noch immer nicht über der von der Politik gezogenen Grenze der 600Watt pro Stunde, die eine Balkonanlage an seinem Stecker ins Netz einspeisen darf.
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Während ich im Globus Balkonanlagen des standarttyps schon für 777 Euro gesehen habe, kostet das Batterieding schon etwas mehr. da musst du schonmal mit 5000 Euro rechnen.
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Aber angesichts der Tatsache, dass die 600Watt dann 24 Stunden zur Verfügung ständen (wirklich sehr grob betrachtet) und 600 Watt derzeit 24 Cent die Stunde kosten (auch sehr grob), wären die 5000 Euro nach 20.833 Stunden oder 868 Tagen oder 2 Jahren, 4 Monaten und 15 Tagen durch die Ersparnis abbezahlt.


JoGerman  15.05.2023, 22:35
Du wärst aber noch immer nicht über der von der Politik gezogenen Grenze der 600Watt pro Stunde, die eine Balkonanlage an seinem Stecker ins Netz einspeisen darf.

"Watt pro Stunde" gibt es nicht.
Es gibt Wattstunden, Kilowattstunden oder auch Wattsekunden.

Wenn jemand sagt, "es werden heute 20 Grad pro Stunde" oder "mein Gewicht beträgt 80 kg pro Stunde" wird man merken, dass nicht jede beliebige Einheit zeitabhängig ist, so auch bei der elektrischen Leistung.

Gruß DER ELEKTRIKER

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Falls es eine solche Grenzregel überhaupt gibt, würde ich sie schlicht ignorieren.
600W sind wirklich kein Problem, auch nicht für ein Plug-in-Solarkraftwerk für die private Steckdose und für das dahinterliegende Netz.


akl1969  19.03.2023, 16:52

ich würde sie, wenn du dein Wohnung magst nicht ignorieren. Deine Schukosteckdosen halten nämlich nur 18 A aus. Deine Kabel sind mit 16A abgesichert. Wenn du also mehr als die erlaubten 2A durch das Kabel sendest, kommen am kurgeschlossenen Gerät über 18A an und verbrennen dir Kabel und Steckdose. Dazu kommt dann noch, dass trotz rausgeflogener Sicherung dann noch immer Strom an dem Kurzschlusspunkt anliegen würde, was weitere Gefahren nach sich zieht.
Also die 600 Watt-Grenze sollte nur mit bedacht ignoriert werden.

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atoemlein  19.03.2023, 20:59
@akl1969

Ich sage nciht, man soll 18A drüberjagen.
mit 600W kommen an 230V ja weniger als 3A durch. Oder was meinst du mit kurzgeschlossenem Gerät?

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akl1969  20.03.2023, 13:25
@atoemlein

Du hast recht, dass von der 600W Seite nur 3A kommen. Das klingt erstmal nicht viel und weit unter den 18, den einen normale Steckdose erträgt. Abgesichert ist die Leitung aber nur von der Netzseite aus. in den meisten Fällen mit 16 A.
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Jetzt kommt der Fall, dass die ein Gerät an der Steckdose durchbrennt. Das kann passieren. Jetzt treffen an der Steckdose nicht nur die 3 A auf, die du aus der Solar bekommst, sondern alles, was die Sicherung auf der Netzseite durchlässt. in dem Fall 16 Amper.
Macht zusammen gerechnet etwas unter 19 Amper an einer Verbrauchersteckdose. Bis die Sicherung an der Netzseite rausfliegt, übersteht das die Steckdose.
Wenn jetzt aber an der Solarseite keine 3 Amper sondern zB das doppelte dranhängt, dann sind es schon 22A und dann kann es in solchen Steckdosen und Kabeln zu einer Überhitzung kommen. Isolierungen können schmelzen und im schlimmsten Fall entsteht Feuer.

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atoemlein  20.03.2023, 14:17
@akl1969

also du meinst, dass die Solaranlage selbst nicht abgesichert ist? Dann hättest du recht, dann führt ein Kurzschluss eines andern Geräts am gleichen Kreis zu einem höheren Kurzschlussstrom im Kreis des Solargenerators. Aber ich dachte, der ist selbst auch abgesichert gegen das "Zwangsliefern" von zu hohen Stromstärken, oder nicht?

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akl1969  25.03.2023, 08:45
@atoemlein

Die Solaranlage selber verfügt über keine eigene Sicherung. Sie schaltet sich zwar ab, weil sie einen sogenannten Netzgeführten Wechselrichter hat und wenn kein Impuls mehr kommt, dann gibt die auch nichts mehr weiter.
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Aber wenn du jetzt zum Beispiel zwei Balkonanlagen an einer Steckdose anschließen würdest, dann würde dir von dieser Seite ja eine Sicherung fehlen. Im Kurzschlussfall laufen dann 16A aus dem Netz und 6A aus der Solaranlage auf dem Kaputen gerät zusammen. Auch wenn du eine 6A Sicherung an der Solaranlagenseite einbaust, würde es dir nicht helfen. Auf der Abzweigung würden immer noch 24A liegen und dafür sind die Leitungen nicht ausgelegt.
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Du müsstet, um das zu umgehen, vor jeder Abzweigung eine 16A Absicherung haben und dann sind wir wieder bei einer Aufgabe für einen Elektriker.
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Aber wenn du einen Elektriker beauftragst, dann kannst du dir auch eine Sololeitung zum Balkon legen lassen. Dann kannst du da auch volle 16A Solarleistung drauflegen.

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Von Experte Immofachwirt bestätigt

Es gibt keine grundsätzliche Leistungslimitierung auf 600 Watt bei ( Balkon- ) Solaranlagen , sondern über 600 Watt Anlagenleistung wird lediglich die Installation durch einen Elektrofachbetrieb zur verpflichtenden Auflage .


schieberegler 
Fragesteller
 27.07.2022, 10:15

Richtig. Wir haben aber nicht soviele Elektriker, dass der Ausbau in akzeptabler Zeit möglich wäre. Bei einer Lockerung der Bestimmungen könnte eine fachlich einwandfreie Installationsanweisung erarbeitet und zugänglich gemacht werden.

Meinetwegen zusammen mit Formblättern zur Anmeldung oder so.
Aber das ist ja nicht die Frage.

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verreisterNutzer  27.07.2022, 10:27
@schieberegler

Hier geht es ausdrücklich um elektrische Sicherheit , und an elektrischen Festinstallationen in Wohnhaushalten ist es streng genommen jeglichem Laien untersagt , daran technisch etwas zu verändern .

Selbst ein E-Herd darf nicht von einer sachunkundigen Person ohne entsprechenden Sachkundenachweis in der Wand - Anschlußdose angeklemmt werden .

Bei elektrischen Anlagen > 50 / 60 Volt kennt der Gesetzgeber im Zusammenspiel mit der VDE ( zu Recht ) keine ( großen ) Spielräume .

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schieberegler 
Fragesteller
 27.07.2022, 10:35
@verreisterNutzer

Wo ist der Unterschied zwischen einer600 W und einer 1.000 W Anlage, dass ein Fachmann zwingend erforderlich wird.

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verreisterNutzer  27.07.2022, 11:36
@schieberegler

Mit zunehmender PV-Fläche und entsprechend mehr Leistung steigt das Risiko einer Beschädigung der Solaranlage bis ggf, sogar hin zu einem Brand durch sogenannte "Hot Spots" in ( teil- ) defekten Zellen / Modulen oder partieller Abschattung einzelner Module .

Erzeugt ein Modul keine , oder "nur" eine zu geringe Spannung im Verbund , so wirkt sie zunehmend wie ein ohmscher Wiederstand und kann dann bei zu hoher elektrischer Querbelastung u.U. auch schlimmstenfalls für einen Brand sorgen .

Um dieses Risiko für Laien möglichst gering zu halten , wird der Gesetzgeber damit bei 600 Watt wohl u.A. auch die "Laiengrenze" gesetzt haben .

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schieberegler 
Fragesteller
 27.07.2022, 22:21
@verreisterNutzer

Zitat:
"Von 2011 bis 2013 analysierten Experten im Rahmen eines durch das Bundesumweltministerium geförderten Projekts das Brandrisiko in Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Ziel war gewesen, die bestehenden Normen und Sicherheitskonzepte zu überprüfen und, wenn notwendig, zu ergänzen. Ein Ergebnis war folgende Statistik:

In den vergangenen 20 Jahren wurden deutschlandweit 120 Brände durch eine Solaranlage auslöst, in davon 75 Fällen kam es zu größeren Schäden, in 10 Fällen brannte das Gebäude ganz ab. Bei einer Anzahl von insgesamt 1,3 Millionen (heute sind es 2,0 Millionen) erlitten also nur 0,006 Prozent der PV-Anlagen einen nennenswerten Schaden durch Brand. (Quelle: Fraunhofer ISE, Presseinformation Nr. 5/13 vom 7. Februar 2013) Da dieser Wert auch in den „Aktuellen Fakten zur Photovoltaik in Deutschland“ (Nr. 23.1) mit Stand Mai 2022 aufgeführt wird, bleibt er weiterhin gültig."
Zitat Ende. (quelle Internet)

Also 0,006% ...

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verreisterNutzer  27.07.2022, 22:55
@schieberegler

Komme doch jetzt bitte nicht unnötig von Hölzchen auf Stöcksken in dieser Diskussion , denn sonst landen wir irgendwann mal bei der Frage , warum ein Mofa mit 2 × 1,2 KW Motorantrieb "Allrad" eigentlich kein "Mofa" mehr sein kan in Verbrennungstechnik , und weswegen auch die eKFV Sowas nicht bei den kleinen Kickscootern vorsieht .

Uns auch nicht in der Frage , warum die kleinen E-Kickscooter bis 20 KM/h ab 14 ohne jeglichen Wissensnachweis , Mofa mit Prüfbescheinigung , und Mokick bis 45 KM/h @ 50 CCM nur mit Fahrerlaubnis nach FeV gefahren werden darf im deutschen Vorbehalt der allgemeinen Gefahrenabwehr .

Diese Nebendiskussion mit mir ist damit wegen Ziellosigkeit der konkreteren Erklärbarkeit bestimmter Rechtsverordnungen des deutschen Verordnungswesens geschlossen .

Deine "Abzock- & Kleinhaltungstheorie" lasse ich hier jedenfalls ( für mich ) nicht gelten .

Ich habe Deine Frage für neue Impressionen ( der Nacht ) aber mal wieder gehoben .

Gütt Goann .

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Ich habe das anders verstanden.

Eine solche Grenze gibt es gar nicht.

Bis zu 600 VA wird lediglich die Meldepflicht beim regionalen Netzbetreiber erlassen. Ab 600 VA besteht Anmeldepflicht sowie die Installation eines Zählers mit Rücklaufsperre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen

schieberegler 
Fragesteller
 27.07.2022, 10:20
Ab 600 VA besteht Anmeldepflicht sowie die Installation eines Zählers mit Rücklaufsperre.

plus Installation durch einen Fachbetrieb.
Richtig. Das ist als "Grenze" verstanden.
Die "kleinen" Anlagen baust auf und stecḱst den Stecker in die Steckdose.

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Bluemie  27.07.2022, 10:27
@schieberegler

Ja. Damit ist deine Frage dann ja auch beantwortet.

Ab einer bestimmten Größe gilt das dann eben als Photovoltaikanlage. Und diese kann ja nicht in beliebiger Größe von jedermann einfach so installiert werden. Und es benötigt dann auch einen Fachbetrieb.

Die Anmeldung macht schon Sinn. Die regionalen Netzbetreiber müssen doch kalkulieren können, wie viel Strom in einer Gegend eingespeist werden um das Netz stabil zu halten.

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schieberegler 
Fragesteller
 27.07.2022, 10:33
@Bluemie

Aber, ob 600 W oder 1.000 W ... wo ist da der Unterschied, der einen Fachmann zwingend erfordert?

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Bluemie  27.07.2022, 10:38
@schieberegler

Das ist nicht mein technisches Fachgebiet.

Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass ab einer bestimmten Leistung auch andere Wechselrichter notwendig sind. Und wahrscheinlich reicht dann wegen der hohen Brandgefahr auch keine Einspeisung mehr über die normale Schuko-Steckdose.

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schieberegler 
Fragesteller
 27.07.2022, 10:40
@Bluemie

Das Problem besteht ja nicht, wenn du 2 Anlagen a 600 W einsetzt.
Aber selbst das ist untersagt.
Man kann also nicht sagen: 600 W Anlagen sind erlaubt, ich kauf mal 5 Stück und habe dann 3 kW. Es heißt 600 W pro Wohnung.

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Das ist eine sehr gute Frage!

Gerade bei den Balkonkraftwerken werden unnötig viele Hürden aufgebaut.

Die einzige Erklärung ist, dass die Lobbyarbeit der Stromanbieter hier große Wirkung auf die Politik entfaltet.


schieberegler 
Fragesteller
 27.07.2022, 10:07
Die einzige Erklärung ist, dass die Lobbyarbeit der Stromanbieter hier große Wirkung auf die Politik entfaltet.

Zustimmung!
Stichwort "Melken" .. erm .. sorry, meinte Preisgestaltung.

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