Welcher Nachname bei Heirat beim Kind vom anderen Vater?

5 Antworten

Nur wenn beide Kindeseltern das gemeinsame Sorgerecht haben, setzt die Namensänderung voraus, dass der Kindesvater zustimmt.

Dasselbe gilt, wenn die Eltern zwar kein gemeinsames Sorgerecht haben, das Kind aber den Familiennamen des Vaters trägt. Auch dann muss der Kindesvater der Namensänderung zustimmen.

Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Nein, sie war mit dem Vater des ersten Kindes nicht verheiratet und es dient dem Wohl des Kindes, wenn es den gleichen Nachnamen wie sein Geschwister hat. Nach meinem Wissen muss ihr künftiger Ehemann zustimmen. Und auch das Mädchen muß gefragt werden, ab ihrem fünften Lebensjahr, ob sie das möchte.

Es kann auch sinnvoll sein, mit dem Namenswechsel beim Kind bis zum nächsten Schuljahr zu warten, um Stress in der Klasse zu vermeiden.

Aber das sind Entscheidungen, die Deine Tochter, ihr Verlobter und das Mädchen treffen müssen.

Giwalato


Sabbi999  31.10.2021, 06:56

Vielleicht hat sich ja da rechtlich etwas geändert, aber vor ein paar Jahre war die Zustimmung es leiblich Vaters erforderlich…. auch ohne Ehe und Sorgerecht!

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Giwalato  31.10.2021, 07:46
@Sabbi999

Die Änderung der Rechtsprechung ist relativ neu, seit 2020.

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Diese Frage richtet man am besten schriftlich bei der zuständigen Behörde, also bei der Behörde, die auch die Entscheidung fällt, per Mail ein, dann bekommt man auch die richtige Antwort.

Ja, der Vater muss im Normalfall zustimmen. Auch das Kind muss zustimmen, wenn es über 5 Jahre alt ist, was aber wahrscheinlich kein Problem darstellt


Giwalato  31.10.2021, 06:27

Neue Rechtslage seit 2020. Auch bei geschiedenen Eltern muss der Vater des Kindes nicht zwangsläufig zustimmen.

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Das sollte bei alleinigem Sorgerecht der Mutter recht einfach möglich sein.

https://www.antrag24.de/c/einbenennung/

Wann kann Kind selbst über die Einbenennung entscheiden?

Ein Kind muss immer gefragt werden, wenn es bereits 5 Jahre alt ist. Ab dem 14. Lebensjahr muss das Kind die Namensänderung selbst beantragen. Hierbei muss der Antrag auf Einbenennung ebenfalls schriftlich erfolgen