Welche Voraussetzungen brauche ich in dem Abschluss Zeugnis der 10 für die Oberstufe?

1 Antwort

Bitte sehr 😊

§ 30 Übergang von einer Integrierten Gesamtschule oder einer Realschule plus in die gymnasiale Oberstufe

(2) In der Realschule plus wird die Berechtigung erteilt, wenn im Abschlusszeugnis nach Besuch der Klassenstufe 10 in allen Fächern mindestens die Note „befriedigend“ vorliegt. Unterschreitungen in bis zu drei Fächern sind zulässig. Bei einer Unterschreitung in einem Fach um eine Notenstufe ist kein Ausgleich erforderlich. Bei zwei oder drei Unterschreitungen der Mindestleistung oder bei einer Unterschreitung um mehr als eine Notenstufe müssen alle Unterschreitungen ausgeglichen werden. Ein Ausgleich ist nicht möglich, wenn in drei Fächern Unterschreitungen vorliegen und zwei dieser Fächer zur Fächergruppe Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik gehören. Für den Ausgleich gilt Absatz 3 Nr. 3 und 4.

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-SchulORP2009V2P30

Alles Gute!