Welche Strafe droht einem wenn man sich als minderjährige online als gerade so volljährig ausgibt und Kontakt zu Männern hat, die 45-55 Jahre alt sind?


01.11.2021, 22:00

Ich hatte mit diesem Herrn auch Geschlechtsverkehr und eine dom/sub Beziehung.

Meine Eltern haben ihn jetzt gestern Abend aangezeigt.

1 Antwort

Gar nichts?!

Du darfst ab 14 Jahren deinen Geschlechtspartner selbst wählen. Du hast ihn getäuscht und sogar die Volljährige gemimt. Außer der Peinlichkeit, dass deine Eltern das mit einer Anzeige offensichtlich gemacht haben, droht keinem ein Strafverfahren.