Welche rechtlichen Anforderungen an die Preisauszeichnungen in Online-Shops gibt es?

1 Antwort

Es gibt keinen Unterschied zur Auszeichnung im lokalen Geschäft. Du musst ggü. Verbrauchern immer Bruttopreise auszeichnen. In diesen Bruttopreis muss alles enthalten sein, was klar den Artikel zugeordnet werden kann. Alle anderen Aufschläge müssen konkret aufgezeigt werden (z. B. "zzgl. Versandkosten" und beim Anklicken übersichtliche Darstellung der Tarife). Es kommt also nicht darauf an, wofür die der Aufschlag gedacht ist.

Der MwSt-Satz muss auf der Artikelseite AFAIK nicht genannt werden.

Je nach Art der Ware bzw. der Verpackung müssen zudem Grundpreise angeben werden (z. B. "2 EUR pro Liter")

Wenn Du es konkreter wissen möchtest: Die rechtlichen Vorgaben findest Du in der Preisangabenverordnung (PAngV).

Ergänzend dazu gibt es noch Regelungen für Vergleispreise. (Also wenn z. B. durch einen hohen früheren Preis suggeriert werden soll, dass der Verkaufspreis günstig ist)