Welche Gründe muss man haben um beim beim Jobcenter unter 25 Jahre eine Zusicherung zum ausziehen zu bekommen?

6 Antworten

Das Zusammenleben mit den Eltern ist nicht zumutbar (vom Jugendamt bescheinigt)

Deine Eltern haben dich rausgeschmissen

Der Auszug ist zur eingliederung in Arbeit nötig

siehe: § 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung

(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1 die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2 der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3 ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

GierigGerd  29.07.2019, 15:50

Wie lange bist du eigentlich schon beim JOBCENTER ehemals ARGE? Leben lang?

0

Das weitere Zusammenleben mit den Eltern muss unzumutbar sein.

Unzumutbar wären zum Beispiel Gewalt Psycoterror oder schwere Suchterkrankungen der Eltern wegen derer die Wohnung völlig verkommt und kein Geld für Lebensmittel etc. übrig bleibt.


Melicatly 
Fragesteller
 29.07.2019, 16:01

Danke für deine hilfreiche Antwort andere verstehen das nicht

1

Beim Jobcenter brauchst du dafür keine Gründe, sondern das Jugendamt musst du davon überzeugen, dass es zwingend nötig ist.


Melicatly 
Fragesteller
 29.07.2019, 15:58

Es geht um meine Schwester die ist minderjährig und wollen zusammen in eine Wohnung ziehen sie ist noch Minderjährig deshalb die Frage

0
Renick  29.07.2019, 16:24
@Melicatly

Na das ist aber eine total andere Situation als in deiner Frage.

Für Minderjährige haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Daher geht es nicht ohne deren Einverständnis.

Und wenn nicht irgend eine Notsituation vorliegt, wie z.b. Mißhandlung oder so, dann wird das Jobcenter nichts zahlen. Daher zum Jugendamt, falls so eine Notsituation vorliegt.

Ansonsten zahlt das Jobcenter nichts. Das Jobcenter ist da, um in Notlagen zu helfen, und nicht um Wünsche zu erfüllen.

0
markusher  29.07.2019, 17:49
@Melicatly

das muss das jugendamt mit den eltern der minderjährigen besprechen. es wird eine familienhilfe in der regel angeboten und wenn das nichts bringt, kommt deine schwester ins heim. für einen zuzug zu dir, benötigt sie die einwilligung der eltern.

0
  • misshandlung
  • missbrauch
  • häusliche gewalt

1 Misshandlungen durch die Eltern.

2 Rauswurf aus der Wohnung /nicht selber verschuldet

3 Gesundheitliche gründe!

4 Umzug wegen einer Ausbildung oder Arbeitsstelle!