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Schau auf den Grabstein. Es gab 1848 die Demokratische Bewegung und Demokratie, bis sie Hitler durch Artikel 48 zerstört hat.

Auch während der NS-Herrschaft wurde Art. 48 Abs. 2 angewandt. Er spielte vor allem in den ersten Wochen nach der Ernennung Hitlers eine wichtige Rolle; später verlor er aufgrund des Ermächtigungsgesetzes an Bedeutung. Die folgenreichste Notverordnung war die sogenannte Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933. Auf der Grundlage des Art. 48 Abs. 2 („Maßnahmen bei Störung von Sicherheit und Ordnung“) setzte sie wesentliche Grundrechte außer Kraft und übertrug Befugnisse des Reichspräsidenten auf die neue Reichsregierung unter Hitler.[2] Die Notverordnung wurde damit zur normativen Grundlage der nationalsozialistischen Diktatur, zum „Freibrief des Dritten Reiches“.[3] Dennoch galt auch nach dem Einsatz von Art. 48 Abs. 2 weiterhin offiziell die Weimarer Reichsverfassung.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Notverordnung#Anwendung_im_%E2%80%9EDritten_Reich%E2%80%9C