Webseite gehostet bei Google LLC, US. - wie sieht es auf DSGVO Seite aus?

2 Antworten

Die Übertragung von personenbezogenen Daten in ein unsicheres Drittland wie die USA ist ohne explizite Einwilligung des Nutzers rechtswidrig.

Bei Google ist es relativ intransparent, ob Nutzungsstatistiken erhoben werden und welche Daten in welchem Umfang wo gespeichert werden. Bei einigen Hosting-Angeboten von Google (bspw. Google Sites) kommt auch noch hinzu, dass Google-Fonts eingebunden werden, ebenfalls ohne Zustimmung des Nutzers – eine lokale Einbindung ist nicht möglich.

Ob man letztendlich Probleme bekommt ist natürlich nicht gesagt. Oft ist es aber nur ein Frage der Zeit, bis irgendwelche eifrigen Abmahnkanzleien auf einen stoßen.

LG

Die Übertragung personenbezogener Daten in die USA und deren Speicherung bei einem Unternehmen wie Google kann Probleme im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung aufwerfen. Die USA bieten kein ausreichendes Schutzniveau für personenbezogene Daten. Um die Daten rechtmäßig zu übertragen, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Verwendung von Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.