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Bei einem Deal-Brexit wird Großbritannien in der Übergangsphase wie ein EU-Land behandelt. Das heißt, die EU-Regelungen gelten auch weiterhin. Was nach der Übergangsphase geschieht, muss erst noch zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelt werden.

Bei einem No-Deal-Brexit wird Großbritannien zu Drittland. Die gesetzlichen Regelungen der EU, zum Beispiel in Sachen Zollunion und Binnenmarkt gelten dann nicht mehr. Da kein Freihandels- oder Zollabkommen besteht, werden die Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU anhand der WTO-Regelungen für Drittstaaten ausgerichtet. Dann gilt z. B. das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) sowie das Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS).

Auch für Dich als Verbraucher wird sich einiges ändern, so gelten z. B. die EU-Rechte für Entschädigungen bei Flug- und Bahnverspätung oder bei Online-Käufen nur noch eingeschränkt. Weitere Infos findest Du auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung