Was passiert wenn ich mit einer 125er fahre, die B196 Erweiterung aber nicht eingetragen habe?
Moin!
Aktuell überlege ich den B196 Führerschein zu machen.
Ähm Führerschein?
Ist der B196 ja nicht, weil den B Führerschein habe ich ja schon lange. Also ist es eine Erweiterung die.... nicht einmal prüfungsrelevant ist.
Jetzt stelle ich mir die Frage (die wahrscheinlich noch nicht einmal die Polizei beantworten kann, da es dafür wohl erst ein Grundsatzurteil von einem deutschen Gericht gegben muss), was passiert, wenn ich einfach eine 125er fahre und erwischt werde?
Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Nö! B196 ist keine Fahrerlaubnis und nicht mal prüfungsrelevant.
Der Führerschein ist der alter 3er oder neudeutsch "B". Den habe ich.
Nur der Umstand, dass ich diesen nicht vor 1980 gemacht habe zwingt mich, bzw. der Staat zwingt mich diese unsägliche Erweiterung zu machen und eine Bescheinigung einer Fahrschule vorzulegen.
Was passiert nun also wenn ich angehalten werde?
Ich denke (Bauchgefühl) dass es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Entzogen werden dürfte der B Führerschein nicht!
Mein 70 jähriger Vater setzt sich mit seinem Führerschein legal auf den Hühnerjäger und fährt los...... Und bekommt, bei gleichen Voraussetzungen keine Sanktionen?
Eigentlich müsste man es echt drauf ankommen lassen!
Was meint ihr?
2 Antworten
Du redest dir da etwas ein. Eine gültige Fahrerlaubnis für 125er besitzt du erst, wenn die Schlüsselzahl 196 in deinem B-Führerschein eingetragen ist. Fährst du trotzdem eine im öffentlichen Straßenverkehr, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ich denke, deine Verwirrung entstand aus Wunschdenken und der Verwechselung der Begrifflichkeiten: Fahren ohne Führerschein ist, wenn man den Führerschein nur vergessen hat (Ordnungswidrigkeit). Hast du hingegen gar keine Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat). Geldstrafe (theoretisch wäre sogar Haft möglich!), drei Punkte in Flensburg und außerdem zahlt keine Versicherung der Welt im Falle eines Unfalls, nicht mal die Haftpflicht. Und das kann richtig, richtig teuer werden. Tu dir den Gefallen und lass solche Dummheiten.
Dann fährst du ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Die Anforderungen für die Erweiterungen stehen im Gesetz, hast du sie nicht erfüllt, darfst du keine 125er fahren.
Das Argument "früher war das anders" zählt nicht. Früher dürfte man mit Klasse 3 Fahrzeuge bis 7,5 to zGG fahren und sogar noch einen 10 t schweren Anhänger dranhängen, wer also sei en Führerschein damals gemacht hat, darf das immer noch. Nützt einem neuen Führerscheininhaber aber nix.
Ja, und daran ist die Nutzung von Klasse B für eine 125er gekoppelt. Der Richter wird dir schon die nötige Paragraphen dazu aufzählen.
nur ein Wisch von einer Fahrschule!
...zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde, welche daraufhin die Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 196 erteilt.
Mich würde allerdings der rechtliche Hintergrund dazu interessieren. Hat da echt niemand gegen geplant? Meine, wenn der Anhänger auflaufgebremst ist, dürfen es sogar 25 Tonnen sein.
Wieso fahren ohne Fahrerlaubis in Bezug auf den 196er ?
Bei 7,5 t oder Anhänger ist mir das schon klar.
Prüfungsrelevant und auch entsprechender Eintrag.
Aber 196B ?
NÖ!
Keine Prüfung, nur ein Wisch von einer Fahrschule!