Was muss man beachten wenn man auf eBay verkauft?

2 Antworten

So einiges.

https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaufen-bei-ebay/gewerblich

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar           


Zansi 
Fragesteller
 19.09.2023, 10:03

Ist nicht viel aber danke

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M111evo  19.09.2023, 10:04
@Zansi

Richtig, gewerblich verkaufen bei eBay ist ein Kinderspiel.

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Zansi 
Fragesteller
 19.09.2023, 10:06
@M111evo

Ich würde es nicht Kinderspiel nennen, man hat schon einige "Pflichten" auch zwecks Wiederrufs recht innerhalb 14 Tage ohne Grund.

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M111evo  19.09.2023, 10:07
@Zansi

Mir musst Du das nicht sagen, ich weiß das.

Und als Gewerblicher solltest Du wissen, dass es nicht Wiederruf heißt, sondern Widerruf.

Aber Du machst das schon. 👍

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Zansi 
Fragesteller
 19.09.2023, 10:08
@M111evo

Jeder fängt mal klein an ;)

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Tach :)

da würde ich Dir 2 Artikel empfehlen, damit Du eine Ahnung davon bekommst:

Gewerbliche Verkäufer

Rechtsportal

VG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Arbeit mit und für EBAY