Was ist,wenn es Streit,um den Namen des gerade geborenen Kindes gibt?

7 Antworten

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bei alleinigem sorgerecht bestimmt die mutter den namen. bei gemeinsamen sorgerecht bestimmen beide eltern den namen. können sie sich nicht einigen wird zur not ein gericht entscheiden müssen. theoretisch könnte nach der geburt der sorgeberechtigte vater zum standesamt und dort den namen des kindes melden. zumindest war das früher mal so.


adelaide196970  31.12.2020, 17:58

und heute macht das die Mutter bereits in der Klinik.

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Was ist das für eine Beziehung und was sind das für Leute, die sich nicht einmal über den Namen des gemeinsamen Kindes einigen können ? Vernünftige Leute kriegen so etwas fertig.

Eine direkte Gesetzgebung in Bezug auf Vornamen gibt es in Deutschland eigentlich nicht, sondern nur Gewohnheitsrecht bzw. Richterrecht kommen zur Anwendung. Lediglich die Änderung des Vornamens bei einer Adoption oder Geschlechtsumwandlung sind anderorts gesetzlich geregelt. Ansonsten wird der Vorname des Neugeborenen vom Sorgeberechtigten oder beiden Elternteilen festgesetzt und beim Standesamt angemeldet, wobei der Name im Rahmen der Richtlinien liegen muss. Fristgerecht angemeldet wird beim zuständigen Standesamt innerhalb eines Monats nach der Geburt (§ 21 a Personenstandsgesetz).

Wenn man nicht verheiratet ist, obliegt das alleinige Sorgerecht der Mutter. Insofern könnte sie sich auch über Vater's Kopf hinwegsetzen und den Namen allein bestimmen.

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In einer Ehe, heisst es immer auch auf den anderen Rücksicht nehmen. Geben und Nehmen heisst die Devise. So sollte man versuchen, sich auf einen Namen zu einigen.

Normalerweise einigt man sich auf einen Namen!


Katie89 
Fragesteller
 28.07.2010, 18:59

Danke für deine antwort. das war nicht meine frage ^^

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