Was ist der Unterschied zwischen Gerichten und Gerichtshöfen?

4 Antworten

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet grundsätzlich in letzter Instanz über die Auslegung von Verwaltungsrecht auf Länderebene. Die Verwaltungsgerichtshöfe in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind dabei die Oberverwaltungsgerichte und tragen nur eine andere Bezeichnung als "Überbleibsel von früher" (§ 184 VwGO). Eine erstinstanzliche Zuständigkeit ist möglich.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig: Verwaltungsgericht (VG) -> Oberverwaltungsgericht (OVG/VGH) -> Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Das Bundesverwaltungsgericht kann Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte auf ihre rechtliche Korrektheit prüfen und wird in einigen Ausnahmefällen auch als erste und letzte Instanz tätig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit den Verwaltungsgerichten nichts zu tun und ist oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivilrecht und Strafrecht). Dort gibt es vier Instanzen, von denen aber grundsätzlich in einem Verfahren nicht alle tätig werden. Die Amtsgerichte oder Landgerichte sind dabei fast immer erste Instanz, selten wird auch das Oberlandesgericht (in Berlin: Kammergericht) tätig. Der BGH ist Revisionsinstanz und prüft Entscheidungen aller Instanzen auf ihre rechtliche Korrektheit (wobei die Revision nicht gegen jede Entscheidung zulässig ist), dies gilt auch für die anderen obersten Bundesgerichte (Bundessozialgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht) mit Ausnahme des Bundesverwaltungsgerichts, letzteres kann auch in erstinstanzlicher Zuständigkeit Feststellungen treffen.

Das Bundesverfassungsgericht ist eine Ausnahme von den fünf "normalen" Gerichtsbarkeiten; es entscheidet ausschließlich über verfassungsrechtliche Streitigkeiten, am häufigsten ist die Verfassungsbeschwerde vertreten. Diese kann nach Ausschöpfung des Rechtsweges erhoben werden mit der Behauptung, eine hoheitliches Handeln verletze ein Grundrecht. Am häufigsten werden dabei gerichtliche Entscheidungen und Gesetze angegriffen.

Da gibt es keinen Unterschied. Der Name lautet nur anders. Meist historisch bedingt. In der Regel sind "Gerichtshöfe" aber höhere Gerichte. So z.B. der Bundesgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof in einigen Bundesländern.

Der „ Hof“ ist nur ein historischer Überbleibsel und eine keine nähere Bedeutung.

Ein Verwaltungsgerichtshof gibt es nur in Mannheim und München, die übrigen heißen Oberverwaltungsgerichte und sind die höchsten Verwaltungsgerichte der Länder. Das höchste Verwaltungsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht. Der Bundesgerichtshof ist wie das Bundesverwaltungsgericht das höchste ordentliche Gericht. Über allen Gerichten steht dann das Bundesverfassungsgericht, das aber nicht zum Instanzenzug gehört.


nanfxD  29.05.2020, 20:38

Hallo? Du hast den schönen VGH Kassel vergessen !

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kujeslein 
Fragesteller
 30.05.2020, 09:53

Ist der Bundesgerichtshof Bundesverfassungsgericht? Oder ist er es nicht?

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