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Hallo,

die Regierungen der verschiedenen Länder haben für sich die Möglichkeit geprüft, ob sie ihren Bürgern das Reisen verbieten möchten und auch rechtlich können. So auch die Bundesregierung.

Die Umsetzung ist allerdings nicht ganz so leicht.

Denn die Freiheit, sich von A nach B zu bewegen und zu Reisen, gehört zu unseren Grundrechten.

Diese können nur dann eingeschränkt werden, wenn sie, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind.

Hier müssen dann zum Beispiel Experten wie Virologen ihre Einschätzung dazu abgeben, ob solch ein Verbot zur Bekämpfung der Pandemie etwas bringen würde oder nicht.

In Deutschland hat man sich am Ende gegen ein solches Verbot entschieden, weil man zu der Einschätzung gekommen ist, dass es sich zwar um eine geeignete, aber eventuell nicht um eine verhältnismäßige Maßnahme handeln könnte.

Andere Länder, wie zum Beispiel Frankreich, haben sich Anfang des Jahres dazu entschieden, dass für ihre Bürger Reisen in bestimmte Länder außerhalb der EU verboten sind.

Das Auswärtige Amt in Deutschland hat aktuell immer noch für fast alle Länder weltweit eine Reisewarnung ausgesprochen und rät von nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin weiterhin ab.

Viele Grüße

EVZ Deutschland