Warum hatte Deutschland erst so spät ein Bürgerliches Gesetzbuch?

5 Antworten

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Weil es die Reichsgründung für grob das Deutschland wie man es heute kennt erst 1871 gab.

Während Frankreich seit 1792, Österreich seit 1804 und Spanien seit 1479 etwa in ihrer heutigen Form existieren.

Die Staatsformen haben sich seitdem zwar geändert, aber die Grenzen entsprechen etwa (abzüglich ein paar Kriegsveränderungen, Kollonialismus usw) den heutigen.

Auch davor gab es im heutigen Deutschland Gesetze, aber eben keine für das "ganze" Land geltenden, sondern unterschiedliche in den jeweiligen Fürstentümern.

Der Deutsche Nationalstaat ist ein recht junges Gebilde. Nach dem Versuch von 1848/49 wurde das Deutsche Reich erst 1871 gegründet.

Daher konnte es zuvor auch kein einheitliches deutsches Zivilrecht geben.


Inkognito-Nutzer   30.01.2024, 09:46
Daher konnte es zuvor auch kein einheitliches deutsches Zivilrecht geben.

OK, aber hätten sich die deutschen Staaten nicht auch so auf ein gemeinsames Recht einigen können? So total getrennt waren sie ja nicht, immerhin waren sie auch alle jahrhundertelang gemeinsam im HRR, und der deutsche Nationalismus war ja keine total neue Idee.

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Die Deutschen Gliedstaaten hatten vor dem Inkrafttreten des BGB meist lokale Kodifikationen des Privatrechts. In Preußen galt z.B. das "allgemeine Landrecht", in den Staaten die an Frankreich grenzten der genannte "Code Civil."


Inkognito-Nutzer   30.01.2024, 09:32

Ja, aber das beantwortet die Frage nicht...

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IanGaepit  30.01.2024, 09:37
@Inkognito-Fragesteller

Nun der Deutsche Gesamtstaat existierte erst seit 1867. Zwar gab es bereits früher Bestrebungen das Privatrecht im Deutschen Bund zu vereinheitlichen, aber offensichtlich waren die Fürsten die Vereinheitlichungsbestrebungen eher kritisch gegenüber standen keine "Fans," solcher Versuche. Das zog sich bis in die Zeit nach 1867. Es dauerte halt eine Weile, bis sich der Gesamtstaat auch gesellschaftlich so weit gefestigt hatte, dass die Vereinheitlichung ohne größere Widerstände angegangen werden konnte.

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Weil es Deutschland erst seit 1871 gibt. Zwischen 1871 und 1900 galt das Zivilrecht der jeweiligen Fürstentümer.