Warum braucht man eine Prüfung, um Fische aus dem Wasser ziehen zu dürfen?
Dass man nicht ohne Erlaubnis Fische aus einem fremden Teich ziehen darf, ist ja klar.
Aber warum muss man dafür eine Prüfung ablegen? Reicht es nicht aus, die Erlaubnis des Besitzers einzuholen?
5 Antworten
Weil das in jedem Bundesland im Fiscereigesetz so veraankert ist, ausserdem hat das auch was mit dem Tierschutz und der Schlachtverordnung was zu tun.Was ich auch gut so finde da ich selber geneangeln gehe.Und mit etwas lernen schafft man den Fischereischein auch.
Aufgrund des Fischereirechts und des Tierschutzrechts soll mit dem Angelschein der Nachweis der persönlichen Sachkunde über das Angeln erbracht werden. Das bedeutet unter anderem, dass Sie Fische fangen und töten dürfen, was sonst laut Tierschutzgesetz nicht erlaubt ist.
Quelle: t-online. Ich denke aber, dass hier der eine oder andere Angler dir mehr dazu sagen kann. Es geht darum, dass du z.B. Fische nicht unnötig lange quälst oder Fische fängst, die unter Artenschutz stehen.
Es geht um Tier- und Artenschutz, aber auch um Gesundheitsschutz. Ein Angler lernt schnell und schmerzarm zu töten. Er lernt die verschiedenenen Fischarten erkennen, die ihm begegnen können und er lernt die zum Bestandserhalt notwendigen Sperrzeiten und für die Entnahme vorgeschriebenen Mindest- und Maximalgrößen kennen. Außerdem lernt ein Angler, auf mögliche Krankheiten der Fische zu achten, durch die sie eventuell nicht verzehrfähig sein könnten.
Das ist das Minimum, das man von jemandem erwarten kann, der Tiere fangen und schlachten will.
Ich bin zwar kein Angler, aber es gibt Vorschriften und ein gewisses Grundwissen ist in der Beziehung vonnöten. Das alles muss erlernt und eben auch überprüft werden.
Aufgrund des Fischereirechts und des Tierschutzrechts soll mit dem Angelschein der Nachweis der persönlichen Sachkunde über das Angeln erbracht werden. Das bedeutet unter anderem, dass man Fische fangen und töten darf, was sonst laut Tierschutzgesetz nicht erlaubt ist.
Denn nach § 17 Nr. 1 TierSchG wird das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
Essen ist ein vernünftiger Grund.