Warenbetrug im wert von 50 Euro auf eBay Kleinanzeihen
Ich habe vor 1 Monza einen Artikel bei eBay Kleinanzeigen reingestellt, der Käufer hat die schuhe per Überweisung bezahlt.
Ich war so dumm und hab die nicht verschickt...
Einen Monat später kam eine Anzeige wegen Warenbetrugs und eine Vorladung zur Polizei.
Ich bin 17 und noch nicht vorbestraft.
Was könnte auf mich zu kommen?
3 Antworten
Denke du bekommst 10-20 sozialstunden wenn überhaupt
Ab 14 bist du strafmündig. Wenn du bis dahin noch nicht vorbestraft warst, dann wirst du es aber demnächst wohl sein.
Ach nein? Der Warenwert spielt keine wesentliche Rolle bei einer Straftat - und wer wegen einer Straftat verurteilt wird, ist vorbestraft. Betrug wird nun mal nach dem Strafgesetzbuch geahndet, ist eine Straftat.
und wer wegen einer Straftat verurteilt wird, ist vorbestraft.
Unglaublich dieses Unwissen.
Der Fragesteller wird hier weder zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe, noch zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten verurteilt werden.
Damit ist er dann auch nicht vorbestraft.
http://www.fachanwalt.de/ratgeber/ab-wann-gilt-man-als-vorbestraft
Und du möchtest jetzt wissen welche Strafe dich erwartet? Dafür muss man eigentlich dein Alter wissen. -- Ich sage mal, wenn du über 14 J bist wird es Arbeitsstunden geben. So um die 500. Schreibe beim nächsten mal eine klare Frage, damit keine Mißverständnisse entstehen.
500 Arbeitsstunden. Für einen nicht Vorbestraften, bei 50 € Warenwert. Alles klar.
Du solltest zum Arzt. Lieber gestern als morgen.
Heute neu angemeldet? Beleidigt wird hier eigentlich nicht. Dich Kücken nehme ich aber einfach mal nicht ernst.
Aber aber er nennt sich ANWALT. Er muss es doch wissen *schock*
Danke Kirschkerze, du hast mich zum lachen gebracht und du hast natürlich Recht. -- Ich kenne einen solchen Fall: 15 Jahre, erste Tat, 800 Sozialstunden. Liebe Grüße
Jetzt kommt die Nummer. Na klar, wer sich neu in einem Forum anmeldet und/oder wenig Punkte hat, hat keine Ahnung.
Ich habe etwas mehr Ahnung als ihr.
Dein Fall aus deiner Erfahrung interessiert mich nicht. Kein Richter in Deutschland verhängt bei einem jugendlichen Ersttäter von 17 Jahren und einem Warenwert von 50 € 500 Sozialstunden.
Wenn du wegen sowas lachst, dann weiß ich über deinen IQ bescheid. Unglaublich was hier für Leute antworten.
Weil man die völlig praxisferne Antwort zurecht kritisiert, wird von der Antwortgeberin meine richtige Antwort gedislikt. Schlimme Welt.
Ich lache nicht über Meinungsverschiedenheiten, ich lache nicht über neue Mitglieder. Ich schmunzel über deine Beleidigungen, wenn du erlaubst.
Bei manchen Menschen fragt man sich, wie sie jeden Tag unfallfrei aus dem Bett steigen.
Da muss ich zustimmen Für 50€ 500 Sozialstunden das ist doch zum lachen :D
Ich akzeptiere natürlich deine Aussage und lasse mich immer gerne eines besseren belehren. Ich verstehe allerdings die Beleidigungen von "DiplomAnwalt" nicht. Das halte ich für ünnötig.
Beleidigungen? Definiere die mal.
Du sollst hilfreich antworten. Das ist dir hier nicht gelungen.
Vielmehr hast du den sowieso schon verunsicherten Fragesteller mit deiner absolut inkompetenten und falschen Antwort noch mehr ins grübeln gebracht.
Geht doch ... diesen Kommentar kann ich akzeptieren. -- Und jetzt versuche ich mal unfallfrei ins Bett zu kommen.
Wegen so einer Sache ist man nach einer eventuellen Verurteilung nicht vorbestraft.