Wann muss ein Antwortsatz formuliert werden?
Ich habe heute eine Mathearbeit mit einer 5 wieder bekommen. Kein Problem, da der Durchschnitt eh bei 5 lag. (Seit dem wir die Leherin haben bin ich von 2 auf 5 gerutscht) Klar ist es außer Frage dass die Lehrerin Teilschuld hat da ein naher Verwandter Mathelehrer war und wir alles geübt haben und ich es konnte. Nun hat mir die Dame bei Zwei aufgaben insgesamt 4 Punkte abgezogen da ein Antwortsatz fehlt. Bei der ersten war die Aufgabenstellung: "Berechne die Seitenlänge eines Quadrats mit dem Flächeninhalt 1,95 m²" bei der anderen: "Bestimme die Kantenlänge a für das gegebene Volumen. Stelle eine Gleichung auf." dazu war eine Zeichnung angehangen. Ist das rechtens da Punkte abzuziehen?
3 Antworten
also wenn die aufgabe lautet "Berechne." dann musst du keinen antwortsatz schreiben. Bei "Bestimme" glaube ich auch nicht aber ich bin mir nicht ganz sicher. hoffe ich hab dir trotzdem geholfen...
Bei den anderen 5 wurde keiner verlangt. Dort kam vor: Wandle... um, Bestimme, Berechne, Notiere, Mache... falls möglich, Vereinfache. Ich vermute es war willkür
Ich habe sie noch einmal darauf angesprochen. Der Punktabzug wurde entfernt (Was nicht wirklich was brachte :D) Da sie zugab es war nicht klar zu sehen. Auch mein Großvater der lange Mathelehrer und Schulleiter war sagte es wäre wäre nicht gerechtfertigt gewesen, da es wirklich nicht klar formuliert war.
Das liegt in seinem Ermessensspielraum. Der Lehrer hätte es vielleicht deutlicher machen können, vor allem, wenn viele von euch keinen Antwortsatz haben.
Auf der anderen Seite sieh es als Lektion. So schnell wirst du in Zukunft keinen Antwortsatz vergessen.
Zu jeder per Text gestellten Aufgabe gehört eine Antwort, die nicht nur aus Zahlen besteht.
Ist die Aufgabe eine simple Rechenaufgabe ohne Bezug, ist keine Antwort notwendig.
Der Punktabzug ist ok.
Es existieren andere so Formulierte Aufgaben, danke nicht dass es daran liegt
Das kann natürlich sein, Danke ;)