Veterinäramt melden?

5 Antworten

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Einzelhaltung ist definitiv verboten. Das erschließt sich aus dem TierSchG §2:

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__2.html

Aus Absatz 1 ist klar zu entnehmen, 

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

was bedeutet, dass man ein Herdentier nicht in Einzelhaft ohne soziale Kontakte stecken darf.

Auch Absatz 2 

darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

behinhaltet, dass vermeidbare Leiden, was soziale Isolation für ein Pferd definitiv ist, zu vermeiden ist.

Absatz 3 enthält ebenso den Abschnitt artgerechte Unterbringung., wobei das natürlich wieder von Fall zu Fall anders ausgelegt wird.

Quelle: s.o.

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Man kann solche Verhältnisse melden, dazu geht man zum Veterinäramt. Aus Erfahrung weiß ich, dass es meist sinnvoller ist, wenn man ruhig und sachlich bleibt und nicht zu schreien oder zu weinen beginnt, wenn man glaubhafte und nichtverwandte Zeugen mit im Boot hat und wenn man Beweismaterial (Fotos, Videos etc) hat.

Bedenke bitte, dass diese Leute beim Amt arbeiten. Um so plausibler man ihnen was erklärt und um so nachvollziehbarer das Ganze für die ist, um so einfacher ist es für sie, so einen Fall aufzuarbeiten.

Ich weiß nun nicht, ob du die Frau persönlich kennst, der das Pferd gehört, aber ein offenes, sachliches Gespräch hat oftmals auch schon geholfen vieles zu ändern. Evtl. wäre das die Alternative oder eine Möglichkeit, bevor man mit dem Amt kommt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dressur bis Klasse S*, über 30 Jahre Erfahrung

hast du sie mal gefragt, ob sie eine ausnahmegenehmigung hat?

hast du überhaupt mal mit der besitzerin gesprochen oder hast du einfach nur "beobachtet"?

bist du sicher, dass nicht noch ein winziges minipony dort vorhanden ist, das du von der strasse aus gar nicht sehen kannst?

es gibt hin und wieder pferde oder ponys, die man nicht mit artgenossen zusammen halten kann. manche müssen auch ganz alleine stehen, andere kann man mit einer anderen tierart zusammen halten.

sollte das tier tatsächlich allein gehalten werden und keine genehmigung dafür vorliegen, kannst du anzeige erstatten wegen verstoss gegen das tierschutzgesetz, bzw. deswegen das veterinäramt verständigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Sallyvita  12.08.2017, 16:06

Daumen hoch - bevor ich jemanden anschwärze, würde ich ihn ansprechen und nachfragen.

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Das halten von Pferden ohne Artgenossen ist zumindest in der CH verboten. Melde es beim Veterinäramt wenn der Zustand länger andauert. Besser ist es mit der Person erst mal zu reden (und zu überzeugen).


pony  12.08.2017, 11:39

es gibt auch ausnahmegenehmigungen für die alleinhaltung. häufig stammen solche pferde und ponys aus dem "fundus" von pferde in not...

es ist sinnvoll, sich erst mal zu erkundigen, was die umstände betrifft, bevor man jemanden auf verdacht verzeigt.

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Wenn es dich stört dann frag doch einfach mal beim Veterinäramt nach. Der Pferdebesitzer erfährt garantiert nicht wer ihn gemeldet hat

Wie wärs wenn du erstmal den Besitzer ansprichst bevor du zu irgendeiner Behörde rennst? 

Woher ich das weiß:Hobby – Reiterin seit ca.30Jahren

Ash07 
Fragesteller
 11.09.2017, 21:52

Das habe ich schon, aber ohne Erfolg. 

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