Verzugszinsen bei Mahnungen?

3 Antworten

Nicht verrechnen aber berechnen und das rückwirkend ab Fälligkeit. Eine Rechnung ist fällig sobald der Auftragnehmer seinen Teil des Vertrages erfüllt hat und nicht erst am Datum des Zahlungsziel.

Hast Du einen Vertrag angenommen und am 01.08. erfüllt, die Rechnung aber erst am 10.08. mit Zahlungsziel 20.08. fakturiert, befindet sich der Schuldner ab dem 01.08. in Verzug, bei der späteren Mahnung kannst du die Zinsen dann ab Fertigstellung berechnen sofern nichts anderes vereinbart wurde oder in deinen AGB geregelt wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

AnglerAut  28.08.2019, 08:11

Nette Idee, entspricht nur nicht unserer Gesetzeslage.

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Maxxxxxxxi  28.08.2019, 11:07

Quatsch..... frühestens vereinbartes Zahlungsziel und nicht Leistungsdatum

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Alle ab Zahlungsziel anfallenden Zinsen verrechnen und nur der "Rest" wird auf die Rechnungsforderung gutgeschrieben.

Ist im BGB geregelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Verzugszinsen fallen an, sobald die Person im Verzug ist. Dies ist normalerweise nach der ersten Mahnung der Fall.


verreisterNutzer  28.08.2019, 07:41

In Verzug befindet man sich nicht erst nach der Rechnung oder gar der Mahnung, sondern nach Vertragserfüllung durch den Vertragsnehmer und ob die Zinsen überhaupt anfallen entscheidet ebenfalls der Vertragsnehmer falls dazu keine explizite Vereinbarung getroffen wurde oder es nicht anders in den AGB geregelt wurde

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AnglerAut  28.08.2019, 08:10
@verreisterNutzer

Du hast aber schon den Paragraphen 286 des BGB mal gelesen, oder ?

Denn deine Antwort scheint mir nicht so ...

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