Vermittlungsprovision für künstlerische Leistung an Endkunden weitergeben?

3 Antworten

Sollte über dein Honorar gedeckt sein. Nicht als Posten auf deiner Rechnung

Hallo,

bin zwar kein Steuerberater, würde das aber mit der Augen des Kunden sehen.

Den Kunden kann es interessieren, welche Deiner Leistungen sich im Rechnungsbetrag wiederspiegeln. Die Provision wird eher Deine Sache sein - ich sehe sie wie Kosten für eine Webseite oder das Drucken von Flyern...

Vor diesem Hintergrund würde ich so kalkulieren, dass alle Deine Kosten (inc. der Provision) gedeckt werden und Dein Verdienst für Dich passend ist. Den Betrag für die Provision würde ich nicht gesondert aufführen.

LG und viel Erfolg weiterhin

Jo