Vermittlungsprovision für künstlerische Leistung an Endkunden weitergeben?
Hallo, ich lebe aktuell von Fassadengestaltungsarbeiten, Graffitiworkshops und Livepaintings. Viele der Aufträge bekomme ich über eine Agentur die auf Provisionsbasis funktioniert. Meine Frage ist inwieweit ich die Provision an den Endkunden weitergeben kann und das evtl. auch in der Rechnung bzw. im Angebot ausweisen kann/darf? Ist das rechtlich in Ordnung oder sollte ich die Angebote lieber etwas großzügiger kalkulieren so dass ich am Ende die Provision gut zahlen kann ohne das Gefühl zu haben selbst dabei schlecht weg zu kommen?
3 Antworten
Sollte über dein Honorar gedeckt sein. Nicht als Posten auf deiner Rechnung
Hallo,
bin zwar kein Steuerberater, würde das aber mit der Augen des Kunden sehen.
Den Kunden kann es interessieren, welche Deiner Leistungen sich im Rechnungsbetrag wiederspiegeln. Die Provision wird eher Deine Sache sein - ich sehe sie wie Kosten für eine Webseite oder das Drucken von Flyern...
Vor diesem Hintergrund würde ich so kalkulieren, dass alle Deine Kosten (inc. der Provision) gedeckt werden und Dein Verdienst für Dich passend ist. Den Betrag für die Provision würde ich nicht gesondert aufführen.
LG und viel Erfolg weiterhin
Jo
Musst du einpreisen