Verdient man als Zimmerer-Azubi im ersten Jahr Geld?
Ich habe jetzt schon auf verschiedenen Seiten gelesen, dass das erste Lehrjahr vollständig in einer Berufsschule stattfindet und man dementsprechend kein Geld verdient.
In manchen Stellenanzeigen ist dieses Berufsschuljahr sogar Voraussetzung; man fängt quasi erst im zweiten Jahr bei einem Betrieb an.
Auf Seiten wie ausbildung.de wird dennoch ein Gehalt für das erste Lehrjahr angegeben.
Verdient man jetzt etwas im ersten Lehrjahr?
Bewirbt man sich bei einem Betrieb oder macht man erst ein Jahr Schule?
5 Antworten
Das wird in den einzelnen bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Bayern ist das EQ an der Berufsschule verpflichtend. In NRW ist das eine Möglichkeit aber keine Pflicht
Das verdienst du in der Ausbildung:
1. Jahr: 610-690 Euro
2. Jahr: 840-1060 Euro
3. Jahr: 1060-1340 Euro
Mehr zum Beruf erfährst du hier:
Hallo doofmann,
es gibt Berufe bei denen das erste Ausbildungsjahr in der Einjährigen Berufsfachschule in Vollzeit gemacht wird. Welche Berufe das betrifft, ist von Region zu Region unterschiedlich und hängt auch davon ab, ob die Ausbildungsbetriebe das wollen oder nicht.
Im ersten Ausbildungsjahr hat du in der Berufsschule Theorie- und Praxisunterricht. Meist ist ein Tag in der Woche der "Betriebstag". Da bist du dann wirklich in deinem Ausbildungsbetreib. Manchmal werden die Betriebstage zu Blöcken zusammen gefasst. In den Schulferien bist du immer im Betreib. In dieser Zeit kannst du auch deinen Urlaub nehmen.
Dein Betreib muss dir in diesem Jahr nichts bezahlen. Üblicherweise werden 150 € pro Monat oder 4-6 € pro Stunde bezahlt. Manchmal gibt es noch Prämien für gute Noten.
Üblicherweise bewirbst du dich beim Betreib und der meldet dich dann bei der Schule an.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Es ist völlig unerheblich ob ein Blockunterricht,oder einmal oder zweimal wöchentlich der theoretische Teil der dualen Ausbildung stattfindet.
Es könnte bequeme Praxis sein,den Ausbildungsvertrag so zu gestalten,wenn das 1.Jahr ausschließlich Unterricht erteilt wird,das im 1.Jahr keine Vergütung gezahlt wird.( Handwerkskammer einschalten ! )
Der Ausbildungsvertrag und seine Vergütung richtet sich alleine nach Jahren.
Gestaffelt ist diese Vergütung vom 1.Ausbildungsjahr ,bis zum letzten.
Unabhängig vom Anteil oder der Verteilung der schulischen Ausbildung.
Ich glaube man bewirbt sich beim Betrieb und macht Schule. Ich kenn aber nur blockunterricht und cash ab dem ersten Monat.