Vater vom Kind will nichts wissen?
Der Vater will vom Kind nichts wissen. Ich will auch kein Unterhalt von ihm und gebe ihn nicht als Vater an (private Gründe).
habe ich das alleinige Sorgerecht, wenn ich bei Vater unbekannt angebe?
bitte keine dummen Antworten, der Vater vom Kind war gewaltätig.
2 Antworten
das kind hat das recht auf wissen über seine herkunft und es ist deine pflicht den vater anzugeben. das kind hat das recht auf unterhalt und somit ist es auch deine pflicht unterhalt einzufordern für das kind.
die feststellung der vaterschaft kann zu jeder zeit erfolgen. wenn das kind also älter ist, kann es dich verklagen und die vaterschaft feststellen und eintragen lassen.
so lange nichts anderes vom vater erklärt und gefordert wird, hast du als unverheiratete auch alleiniges sorgerecht. dein verhalten schädigt massiv das kindeswohl
Wenn du den Erzeuger nicht angibst, hast du automatisch ja wohl das alleinige Sorge und Umgangsrecht. Erst, wenn der Erzeuger auf einmal auf die Idee kommt, doch Papa spielen zu wollen, dann hast du ein kleines Problemchen an der Backe.
auch wenn sie ihn als vater angibt, hat sie automatisch das alleinige sorgerecht. das hat sie so lange bis er etwas anderes einfordert