Urlaub genehmigt- trotzdem kommen?!
Hallo, ich hab mal eine Frage. Ich hab mir an Weihnachten eine Woche Urlaub genommen.. ist auch schriftlich vom Chef abgesegnet worden. So, jetzt heißt es, ich muss an einem oder zwei Tagen in meinem Urlaub doch in die Arbeit kommen.. Dürfen die das eigentlich? Ich meine, der Urlaub ist ja schon bestätigt worden..
Vielen Dank
12 Antworten
Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen? Nein. Der Arbeitgeber darf einen einmal gewährten Urlaub im allgemeinen nicht widerrufen. Ein solcher Widerruf ist nur in ganz extremen Ausnahmefällen möglich. Solche Ausnahmefälle sind aber rein theoretisch, d.h. es gibt sie in der Praxis kaum.
Kann der Arbeitgeber bereits zugesagten Urlaub widerrufen? Grundregel: Nein, aber.
Hat der Arbeitgeber den Urlaub für einen bestimmten Zeitpunkt zugesagt, so ist er hieran grundsätzlich gebunden.
Bundesarbeitsgericht:
Ein Rückruf aus dem (bereits angetretenen) Urlaub ist unzulässig. Eine Rückruf-Vereinbarung ist unwirksam. Anders kann es sein, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub noch nicht angetreten hat. Ein solcher Widerruf des zugesagten (aber noch nicht angetretenen) Urlaubs kann (in Ausnahmefällen) zulässig sein bei dringenden betrieblichen Erfordernissen.
Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 22.05.06 Arbeitsgericht Ulm, Urteil vom 24.06.04
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#widerruf
Ergänzend:
Hast du im zugesagten Urlaub bereits gebucht und erfolgt der Widerruf, dann muss die Firma die kompletten Stornokosten für den gebuchten Urlaub tragen.
dazu ergänzend besteht noch die Tatsache, dass es bei Azubis nie erforderlich ist, den genehmigten Urlaub zu widerrufen, da diese niemals dringend im Betrieb gebraucht werden, da Azubis ja keine normalen Arbeitskräfte ersetzen^^
ja das dürfen sie, der chef kann deinen urlaub auch ganz streichen
wenn du allerdings schon gebucht oder so hast, muss er dir dann diese auslagen ersetzen
Eigentlich sollte man einen Urlaub nicht zwischendurch mit arbeit abbrechen, so steht es gesetzlich. Man sollte EIGENTLICH mindestens 2 Wochen am Stück nehmen.
nur in dringenden betrieblichen notfällen. hat der arbeitgeber das begründet?
Na ja, wir Azubis müssen irgendwelche Sachen wegen der Inventur ins System eintragen.. Sachen, die natürlich sonst keiner machen will (Listen....).. und das soll dann schön fertig sein, wie die Herrschaften aus dem Urlaub wieder kommen.. -.-
das reicht nichts aus, es sei denn, das die kollegen, die das sonst gemacht hätten, plötzlich krank geworden sind. dein arbeitgeber weusste ja, dass diese arbeiten gemacht werden müssen und hätte das bei der urlaubsplanung berücksichtigen müssen. du kannst ihm das direkt sagen, dir unterstützung vom br holen, ihm sagen, dass du keine zeit hast weil du den urlaub fest verplant hast oder du gehst doch hin.
Inventur? DAS ist kein zwingender betrieblicher Grund!
Sage dem Chef nett aber deutlich, dass der Urlaub genehmigt ist, du eh nur in den Schulferien Urlaub nehmen kannst wegen der Berufsschule und dass du die Zeit schon verplant hast.
Verweise auf die Präzedenzurteile der Arbeitsgerichte und des BGH. Ein ZWINGENDER betrieblicher Grund wäre zB ein Unwetterschaden, wo alle gebraucht werden zur Schadensminderung! Aber doch nicht die alljährliche Inventur!
dem ist nichts mehr hinzuzufügen dh