Unterhaltspflichtig für ein neues Studium?

1 Antwort

Über die Pflicht, einem Kind Unterhalt zu gewähren, entscheidet ein angerufenes Familiengericht angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Bisherige Urteile können für eine Prognose lediglich als Anhaltspunkte für die Wahrscheinlicheit eines Urteils in einem anderen Fall dienen.

Ein Anhaltspunkt könnte sein, dass ein Studium der Informatik eher nicht auf einer Ausbildung für den nichttechnischen Dienst aufbaut und daher von einem Gericht eher nicht als Vollendung der Erst-Ausbildung gewertet wird.

Aber es gab bislang auch andere Kriterien für eine Unterhaltspflicht, etwa der Grund für eine Umorientierung des Kindes. Wer etwa eine Ausbildung völlig gegen seine Neigungen angetreten hatte oder gar dazu gedrängt worden war, hat eher Chancen, nach einer Umorientierung weiter Kindes-Unterhalt zu erhalten.

Man müsste im Streitfall also ein Urteil abwarten - oder selbst klagen, etwa gegen ein Bafög-Amt.

Gruß aus Berlin, Gerd