Unterhaltspflichtig für ein neues Studium?
Hallo, hab mal eine Frage.
Mein Sohn hat ein duales Studium im gehobenen nichttechnischen Dienst absolviert. Hat aber leider seine Bachelorarbeit nicht bestanden. Von seinem Amt hat er daraufhin eine Befähigung für den Mittleren Dienst bewilligt bekommen. Nun möchte er ein anderes Studium beginnen, welches nichts mit der ersten Ausbildung zu tun hat ( Informatik). Jetzt zu meinen Fragen :
1. Zählt die Bewilligung des Amtes im mittleren Dienst als abgeschlossene Ausbildung ?
2. Bin ich und meine Frau für dieses Studium unterhaltspflichtig, oder nach der ersten abgeschlossen Ausbildung raus ?
3. Da die Voraussetzungen für Elternunabhängiges Bafög nicht erfüllt sind, kann dann Vorrausleistungen beantragt werden ?
Danke schon einmal im vorraus.
1 Antwort
Über die Pflicht, einem Kind Unterhalt zu gewähren, entscheidet ein angerufenes Familiengericht angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Bisherige Urteile können für eine Prognose lediglich als Anhaltspunkte für die Wahrscheinlicheit eines Urteils in einem anderen Fall dienen.
Ein Anhaltspunkt könnte sein, dass ein Studium der Informatik eher nicht auf einer Ausbildung für den nichttechnischen Dienst aufbaut und daher von einem Gericht eher nicht als Vollendung der Erst-Ausbildung gewertet wird.
Aber es gab bislang auch andere Kriterien für eine Unterhaltspflicht, etwa der Grund für eine Umorientierung des Kindes. Wer etwa eine Ausbildung völlig gegen seine Neigungen angetreten hatte oder gar dazu gedrängt worden war, hat eher Chancen, nach einer Umorientierung weiter Kindes-Unterhalt zu erhalten.
Man müsste im Streitfall also ein Urteil abwarten - oder selbst klagen, etwa gegen ein Bafög-Amt.
Gruß aus Berlin, Gerd