Unrechtmäßig Arbeitsvertrag?
Hallo, bei mir liegt folgende Situation vor: Ich war 2 Jahre als Elternzeitvertretung mit JobBezeichnung xy (Grund stand auch im Vertrag) angestellt. Nun hat sich die Frau, die ich vertrete, entschieden, noch das dritte Jahr Elternzeit zu nehmen. Daraufhin habe ich aber keinen Verlängerungsvertrag bekommen, sondern einen neuen - ohne Bezug zum ersten, jedoch auch wieder befristet auf das eine Jahr. Diesmal fehlt aber die Begründung für die Befristung. Ist dies normal/in Ordnung? Beim ersten Vertrag einen Grund aufzuführen und beim zweiten nicht? Außerdem ist meine JobBezeichnung eine andere als während der ersten Befristung, wo noch explizit Elternzeitvertretung als Grund drin stand. Gibt's hier irgendeine Möglichkeit, dass diese zweite Befristung unrechtmäßig ist?
Könnte da der AG mit der Trumpfkarte um die Ecke kommen, dass ein Sachgrund nicht zwingend im Vertrag angegeben sein muss, sondern dass es reicht, dass der AG einen Grund nachweisen kann?
4 Antworten
Diesmal fehlt aber die Begründung für die Befristung. Ist dies normal/in Ordnung?
Ja, ohne Sachgrund darf bis zu 2 Jahren befristet beschäftigt werden.
Dies scheint hier der Fall zu sein. Es ist eine andere, neue Rechtsgrundlage.
Da muss man auch nicht "um die Ecke kommen"
sondern dass es reicht, dass der AG einen Grund nachweisen kann?
Ein Grund = ein Sachgrund
Ja, ohne Sachgrund darf bis zu 2 Jahren befristet beschäftigt werden.
Allerdings nur, wenn mit dem gleichen Arbeitnehmer zuvor kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhaeltnis bestanden hat (TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 2).
Wenn sie den gleichen Job weitermacht, darf das so nicht geregelt werden. Die 2 Jahre sind erschöpft und man muss ihren Vertrg jetzt entfristen.
ich bin kein Anwalt, aber ich meine gehört zu habe, dass Du eigentlich damit jetzt fristlos eingestellt sein magst, dies ist nur ein Hinweis von mir
- Befristung mit Sachgrund
- Befristung ohne Sachgrund
dabei handelt es sich um unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Guten Abend,
Es gibt einige Anzeichen dafür, dass dein Arbeitsvertrag möglicherweise unrechtmäßig ist:
1. Fehlender Grund für die Befristung: In Deutschland müssen befristete Verträge normalerweise einen sachlichen Grund enthalten.
2. Änderung der Jobbezeichnung ohne klare Begründung.
3. Fehlende Bezugnahme auf den vorherigen Vertrag: Dies könnte darauf hindeuten, dass der Arbeitgeber versucht, Regeln für befristete Verträge zu umgehen.
Hast du den eventuell einen Steuerberater? Der könnte dir da aufheben fall helfen.
grüße
1. Fehlender Grund für die Befristung: In Deutschland müssen befristete Verträge normalerweise einen sachlichen Grund enthalten.
Das ist nicht ganz richtig.
Ohne Sachgrund sind Befristungen bis max. 2 Jahre möglich.
Mit Sachgrund u.U. mehr als 2 Jahre
Du hast recht, das war nicht korrekt formuliert. Vielen Dank für die Korrektur!
Ohne Sachgrund sind Befristungen in Deutschland grundsätzlich bis zu einer Dauer von maximal zwei Jahren möglich. Mit einem Sachgrund können Arbeitsverträge jedoch auch länger als zwei Jahre befristet werden. Ich danke dir für die Richtigstellung.
Ja aber darf überhaupt an einen mit Sachgrund befristeten Vertrag ein ohne Sachgrund befristeter Vertrag angeschlossen werden?
Ergänzung:
Du hast aber die Möglichkeit, innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung, dies von einem Arbeitsgericht klären/entscheiden zu lassen.
Guten Abend, danke für die schnelle Rückmeldung.
zu 1): aber es muss ja nicht zwingend explizit ein Grund angegeben werden - falls es da zu Streitereien kommt, genügts ja glaub ich, wenn der AG vor Gericht oder so einen Grund anführen kann oder? Mir kommt dieses Prozedere mit
Zuerst 2 Jahre befristet mit Sachgrund Nennung und dann 1 Jahr befristet ohne Sachgrund Nennung sowie mit Änderung der Jobbezeichnung. Werde vllt mal anwaltlichen Rat einholen
Ja, das ist korrekt. Ein Sachgrund muss nicht zwingend im Vertrag angegeben werden, sondern der Arbeitgeber kann einen solchen Grund auch anderweitig nachweisen, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Es ist jedoch wichtig zu prüfen, ob der Arbeitgeber tatsächlich einen gültigen Grund für die Befristung hat und ob die Änderungen im Vertrag angemessen sind.
Es könnte sinnvoll sein, anwaltlichen Rat einzuholen, um die Rechtmäßigkeit der Befristung und die damit verbundenen Änderungen im Vertrag zu prüfen. Ein Arbeitsrechtsexperte kann dir dabei helfen, deine Rechte zu verstehen und mögliche Handlungsoptionen zu besprechen.
Das haben die so gemacht, weil man einen Vertrag längstens auf 2 Jahre befristen darf.
Ja die Frage ist, ob zuerst 2 Jahre mit Sachgrund befristet sein darf und dann nochmal 1 Jahr angeschlossen werden darf, wo im Vertrag nicht explizit ein sachgrund angegeben wird