Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag und Inkasso-Forderung wegen angeblichem Vertrag - Was tun?

2 Antworten

angeblichen Vertrags zur Rechenschaft zu ziehen, den ich für ungültig halte.

Die entscheidende Frage ist doch ob der Vertrag ungültig ist, oder ob du ihn nur für ungültig hältst.

dass dieser Vertrag nichtig ist

Im Satz davor hast du ihn nur für ungültig "gehalten" - jetzt bist du dir sicher dass er ungültig ist?

Trotzdem erhalte ich weiterhin Rechnungen und habe einen negativen Schufa-Eintrag erhalten. Ist das rechtlich korrekt?

Naja, aus deren Sicht bist du eine Person die offene Rechnungen nicht bezahlt. Die Vertragsgeschichte mal ganz dahingestellt, aber so eine Vorgehensweise ist bei jedem Unternehmen gleich.

Wie kann ich mich dagegen wehren und meinen Schufa-Eintrag bereinigen

Die Frage ist doch zuerst, ob der Eintrag wirklich unberechtigt ist. In diesem Fall ist die SCHUFA auf deinen Wunsch verpflichtet diesen zu entfernen. Für den Fall dass du aber einfach die Rechnungen nicht bezahlst, ist der EIntrag bereichtigt.

, da ich aufgrund dessen momentan nicht einmal ein Konto eröffnen kann?

Es gibt auch Schufa-freie Konten, bei denen du dann halt kein Dispo erhältst. Bei Revolut kannst du auch mit negativer Schufa ein Konto aufmachen.


Madison186 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:41

Danke für deine Antwort. Ich bin ziemlich sicher, dass der Vertrag ungültig ist, da ich noch nicht einmal rechtsfähig bin, ohne Zustimmung meiner Eltern Verträge abzuschließen. Nun, wie kann ich mich dagegen wehren und den Schufa-Eintrag anfechten?

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Valentin1720653  13.05.2024, 14:51
@Madison186

Also wenn du minderjährig, und damit nicht vollumfänglich geschäftsfähig (rechtsfähig ist jeder mit seiner Geburt) bist, dann kommen aber noch ganz viele andere Fragen auf, welches Zahlungsmittel du dafür benutzt hast (Lastschrift oder ähnliches) wozu du dann gar nicht befugt bist.

Im übrigen sind Verträge die du abgeschlossen hast, dann aber schwebend unwirksam und hängen von der nachträglichen Genehmigung deiner Eltern ab.

U.u. kann es dann aber trotzdem sein, dass der Vertrag aufgrund der abgelaufenen Frist für den Widerruf deiner Eltern als genehmigt gilt, auch wenn du ihn gar nicht hättest abschließen dürfen, oder das ganze (wobei ich das bei einem monatlichen Abovertrag für unwahrscheinlich halte), das ganze unter den Taschengeldparagraphen §110 BGB fällt, wonach

Der besagt, dass Menschen ab sieben Jahren, die beschränkt geschäftsfähig sind, rechtswirksame Geschäfte auch ohne Zustimmung der Eltern abschließen können. Sie müssen nur ihre eigenen Mittel verwenden, in der Regel also das Taschengeld.

Und selbst WENN der Vertrag wirklich nichtig ist, am Ende gibt es immer noch die Haftung aus Billigkeitsgründen nach § 829 BGB in Betracht, wonach deine Eltern zum Schadensersatz verpflichtet wären.

Ich bin wirklich kein Volljurist (ich musste an der Uni mal ne BGB Vorlesung besuchen), aber was ich dir damit sagen will:

-> Mit "der Vertrag ist nichtig, ich zahle die Rechnungen nicht und die sollen mein Schufa-Eintrag entfernen" ist es in deiner Situation nicht getan.

Und da du offensichtlich noch minderjährig bist, empfehle ich dir das ganze offen anzugehen, und VOR ALLEM deine Eltern mit ins Bot zu holen.

Einfach bei der Schufa fordern deinen Eintrag zu löschen wird nicht funktionieren und ist definitiv der falsche Weg.

Unter anderem

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Den Schufa-Eintrag wirst Du m.E. nur über einen von zwei Wegen los. Entweder nicht derjenige, der den Eintrag veranlasst hat, diesen zurück, oder Du kannst per Gerichtsurteil beweisen, dass der Eintrag unberechtigt war.

Auf jeden Fall empfehle ich Dir dringend, mit Deinen Eltern darüber zu sprechen und Euch in der Sache juristisch beraten zu lassen.