Unerwünschte "Werbung" von Religionsgemeinschaften: Wie ist die Rechtslage?

6 Antworten

  1. ja, es ist definitiv rechtswiedrig werbung in einem mit "keine werbung-schild" zu werfen.
  2. jein, solange man nirgends eine schriftliche einverständnis gegeben hat bleibt es verboten.

Drucksachen einer Religionsgemeinschaft sind keine Werbung. Du kannst einen Aufkleber anbringen: "Keine Zusendung von...."

Wenn ein Mitglied der Religionsgemeinschaft am Briefkasten beteiligt ist, liegt auch kein Verstoß vor. Du kannst evtl. einen eigenen Briefkasten einrichten.

Kann man das vielleicht als unerlaubte Abfallentsorgung auf fremden Grundstücken aufziehen?


Gruenkohl28 
Fragesteller
 18.09.2019, 22:46

Nein.
Abfallentsorgung wäre es z.B. wenn ein Prospekteverteiler am Ende seiner Tour ein paar Dutzend überschüssige Prospekte bei einem Fremden in den Hauseingang schmeißen würde.

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Sevismackbomb  18.09.2019, 22:49
@Gruenkohl28

Vielleicht machen sie das ja und ihr habt Glück, dass es nur einzelne Flugblätter sind. Darf man fragen warum dich das so stört? Schmeiß den Kram weg oder heiz deinen Ofen damit an und fertig. Damit beschäftigt man sich doch nicht freiwillig.

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