Umgang Kindsvater Weihnachten?


13.10.2021, 16:32

Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und da es zur Verwirrung führte: Grund für den extern begleiteten Umgang ist, das auf seinen Datenträgern kinderpornografisches Material, sowie ein Chat gefunden wurde, in dem er unsere ältere Tochter fiktiv angeboten hat und zwar in einer Art und Weise, dass ich beim Lesen fast vor den Polizisten, die die Hausdurchsuchung gemacht hatten auf den Tisch erbrochen hätte.Noch dazu meinte er das ertstmal über ein halbes Jahr abzustreiten, dass das nicht er war, sondern er gehackt worden sein. Bei einen sexualtherapeutischen Gutachter ist er dann aber eingeknickt und hat alles zugegeben)

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist ja toll, dass du dich so sehr bemühst, aber auch der Vater darf sich engagieren!

Frag deine Helfer, ob sie eine Möglichkeit sehen und wenn was geht, soll er sich organisatorisch einklinken.


Lichtwolf89 
Fragesteller
 14.10.2021, 19:27

Wir wollen beim nächsten Termin (die letzen zwei Wochen gab es keine Helfer Termine) mal besprechen, inwieweit die Helfer die Kinder zum Umgang bringen können

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So da es offenbar ein paar Leute gibt, die nicht richtig lesen oder einfach mal eben falsche Sachen reinintepretieren.
Ich sorge dafür, dass die Kinder regelmäßig zum Umgang kommen und irgendwie macht mein Ex mich komplett für die Terminsuche verantwortlich. Einzige Einschränkung, die ich gebe: Nicht am Vormittag, wenn das große Kind in der Schule ist und nicht in der Mittagszeit (12-13.30) wenn die Kleine Mittagsschlaf macht, da das weder für die Kleine, noch für ihn dann ein toller Umgang sein würde.
Der Grund weswegen die Kinder und ich in der Mutter- Kind - Einrichtung waren (was genau individuelle Hilfen heißt), war um die Kinder und mich vor ihm zu schützen. Da er neben seiner pädophilen Neigung auch noch eine narzistische Persönlichkeitsstörung hat und auch schon handgreiflich gegen mich geworden ist, wenn ihm was nicht gepasst hatte, was ich ihm gesagt habe (sei es wegen Lapalien, weil ich ihm gesagt habe, dass es mir tierisch auf den Senkel geht, dass er es nach 3 Wochen noch immer nicht geschafft hatte die Hecke zu schneiden - haben damals in einen Haus gewohnt)
Als ich mit den Kindern aus der EInrichtung raus konnte, nachdem ich eine geeignete WOhnung in passender Wohnlage (nahe an Kita und Schule) gefunden hatte, habe ich von mir selbst aus gefragt, ob ich eine Familienhilfe bekommen kann, für den Fall, dass der Vater meiner Kinder irgendwas seltsames versucht bzw auch als neutralen Ansprechpartner. Mit anderen Worten das Personal der Einrichtung hat von sich aus keinen Grund gesehen, warum ich eine Familienhilfe benötige.
Auch die Familienhilfe selber sagt, dass ich das mit den Kindern richtig super mache. Wir haben Struktur, einen geregelten Tagesablauf, die Kinder werden abwechslungsreich und gesund ernährt, haben ordentliche Kleidung usw.
Auch in der Einrichtung wurde immer wieder gesagt, dass ich da eigentlich gar nicht hingehöre, aber in der Stadt keine andere Möglichkeit gegeben war, um uns vor den Kindsvater, der da übrigens Hausverbot hatte, zu schützen.
Zwar hatte ich aufgrund der ganzen Sache zwischendurch den ein oder anderen Zusammenbruch, habe aber dabei nie meine Kinder vernachlässigt oder Substanzen, seien es legale und schon gar nicht illegale Drogen, zu mir genommen. Ich befinde mich seit letzten Jahr, auch von mir ausgehend, in einer (Trauma)Theraphie, da mein Erzeuger mich als Kind missbraucht hat und da natürlich einiges hochkam.

Wenn also noch mal einer meint, der nicht live dabei gewesen ist, mir an Kopf zu knallen, dass ich unfähig sei, was die Kinder betrifft, der wird direkt gemeldet und blockiert


wunderwall  13.10.2021, 18:45

blockier wen du willst. nichts was du vorträgst wird auf dauer dafür sorgen, dass der umgang betreut wird.

du wurdest in eine betreute einrichtung gebracht da du mit den kindern überfordert warst. daher hast du auch weiter familienhilfe.

wenn du hättest schutz gebraucht, hättest du dir einfach eine neue wohnung suchen können. ist also blödsinn was du vorbringst. für deine anderen psychischen probleme kann dein ex nichts, dass ist dein problem.

du wirst also dich mit dem gedanken vertraut machen müssen, dass er irgendwann in naher zukunft unbetreuten umgang bekommt, da er den kindern nichts getan hat. das kannst du mit deinem therapeuten verarbeiten, so wie auch deine anderen störungen.

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AndreasG25  13.10.2021, 22:12
@wunderwall

Aber sonst sauber im Kopf oder. Beschäftige dich erstmal mit der Rechtslage.

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AndreasG25  14.10.2021, 08:19
@wunderwall

Nicht im Bezug auf meine Aussage, sondern die ihre.... Es ist wohl mehr als offensichtlich das sie den Inhalt. Des Textes den die Fragenstellerin hier hinterlassen hat nicht verstanden haben, oder aber sich mit dem im Bezug auf den Text nötigen rechten auskennen. Denn sonst hätten sie ihre Antwort sicher nocheinmal überdacht.

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wunderwall  14.10.2021, 08:21
@AndreasG25

du hast offenkundig keine ahnung wovon du schreibst. die sache ist das der vater in naher zukunft normalen umgang erhalten wird. er hat den kindern nichts getan, somit sollte mutti sich an den gedanken gewöhnen, dass sie mit vati in sehr naher zukunft wieder gemeinsam in kontakt treten wird. seien es gemeinsame elternabende oder gespräche oder eben übergaben an der tür. nun troll dich

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AndreasG25  14.10.2021, 08:32
@wunderwall

Ich danke für diese unqualifizierten Aussage. Ich denke tatsächlich das es keinen Sinn macht eine auf Recht und Gesetz bestehende Unterhaltung mit ihnen zu führen. Was für mich vollkommen okay ist, da wir in einer Demokratie leben darf ja jeder gerne glauben was er mag. Auch wenn die Person damit offensichtlich absolut falsch liegt und damit jede Glaubwürdigkeit verliert. Desweiten scheint es ihnen schwer zu fallen unrecht einzugestehen und ein Gespräch auf Niveau zu führen. Auch das ist okay für mich. Nur mag ich nicht diesem nicht anpassen oder gar drunter gehen. (Auch wenn das wohl eher nicht möglich ist).

Ich wünsche ihnen für die Zukunft nur das Beste und ein paar gute Sachbücher.

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Lichtwolf89 
Fragesteller
 14.10.2021, 19:21
@wunderwall

Da Ihre Wenigkeit mehrfach bewiesen hat, dass es absolut keine Ahnung von der Materie hat, geschweige denn, wie ein Jugendamt arbeitet, geschweige denn weiß, dass Elternteile mit ihren Kindern auch in Einrichtungen kommen, allein um des Schutzes wegen, zeigt, dass Ihre Wenigkeit es nicht Wert ist, weiterhin beachtet zu werden. Ich bleib dabei, dass ich das Gefühl habe, dass da eine gewisse ähnliche Neigung besteht, anders kann ich mir nicht erklären, wie jemand bedenkenlos meint es wäre völlig ok ein wehrloses 2 jähriges Kind und eine 7jährige einen narzisstischen Pädophilen mitzugeben

Das sind meine letzten Worte an ein Subjekt Ihresgleichen

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Libertinaerer  26.11.2021, 21:26
@Lichtwolf89

Apropos "keine Ahnung":

Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das ist hier vollkommen ohne Belang. Entscheidend ist das Umgangsrecht. Und ich vermute mal sehr stark, dass Du das "alleinige Umgangsrecht" genau NICHT hast.

Wie und wo der Umgang aber gestaltet wird, obliegt der Person mit dem Umgangsrecht. Und das ist - zu den momentanen Bedingungen - halt auch der Vater.

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Lichtwolf89 
Fragesteller
 27.11.2021, 08:55
@Libertinaerer

falsch. das familiengericht, hat begleiteten Umgang durch Fachpersonal zwischen den Vater und den Kindern auf 2 Stunden pro Woche festgelegt. Wird auich weiterhin vom Jugendamt so beführwortet. Da an den Feiertagen diese Möglichkeit nicht besteht, da das Personal frei hat, ist die Aussage der Mitarbeiter da: Tut uns leid, leider nicht möglich.

Natürlich hätte ich es im Sinne der Kinder schön gefunden, wenn sie den Papa am Feiertag hätten sehen dürfen, aber eben nur der Kinder Willen.

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bezog sich eher darauf, dass er mir nicht mal eben befehlen kann, dass die Großeltern seine Kinder hier abholen. das wäre vermutlich darauf hinausgelaufen, dass sie sie unerlaubt zu ihn gebracht hätten

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Libertinaerer  27.11.2021, 09:22
@Lichtwolf89

Was genau hast Du an "Das [Aufenthaltsbestimmungsrecht] ist hier vollkommen ohne Belang. (...) Wie und wo der Umgang aber gestaltet wird, obliegt der Person mit dem Umgangsrecht." nicht verstanden?

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Lichtwolf89 
Fragesteller
 27.11.2021, 10:51
@Libertinaerer

geh woanders stänkern oder such dir ein Hobby oder ne Freundin/Freund

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wurde der betreute umgang gerichtlich festgelegt? wenn nicht, hat er normales umgangsrecht und hat das recht das kind am zweiten feiertag zu sehen.


Lichtwolf89 
Fragesteller
 13.10.2021, 00:23

Ja wurde er. Hat auch seinen Grund

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Dahika  13.10.2021, 12:23
@Lichtwolf89

und wie lange soll der begleitete Umgang dauern? bis das Kind 18 ist?

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wunderwall  13.10.2021, 13:05
@Lichtwolf89

das ist ja nicht für die ewigkeit festgeschrieben. du wirst dir also gedanken machen müssen wie du den weihnachtsumgang gestaltest. der vater hat anspruch darauf und zur not fährst du die kinder zu den großeltern und holst sie wieder ab

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Lichtwolf89 
Fragesteller
 13.10.2021, 15:15
@Dahika

Keine Ahnung. Ich denke er will demnächst das nochmal überprüfen lassen vom Familiengericht. Aber das ist eine Sache zwischen dem JA und ihm und das JA wird denke ich ein erneutes Gutachten von ihm durch eine entsprechende Fachperson fordern.

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Lichtwolf89 
Fragesteller
 13.10.2021, 15:21
@wunderwall

Derzeoit ist er aber noch festgeschrieben und ich hatte letztes Jahr diesbezüglich drüber gesprochen mit den JA.. da wurde als Ausnahmeregelung die damalige Nachbarin als externe Begleitperson in deren Haus akzeptiert. Aber das war wirklich absolute Ausnahme
Dieses Jahr Weihnachten werde ich das defintiv nicht machen können, zumal da wie gesagt auch kein entsprechendes Personal da sein kann und der Umgang aktuell noch auf die Art und Weise festgeschrieben ist.
Wie gesagt das gemeinsame Baby von meinen Freund und mir kommt genau einen Monat vor Weihnachten. Mit einen so kleinen Kind setze ich mich nicht in den Zug 2 Stunden..schon gar nicht so lange das Virus noch kursiert.
Wie das nächstes Jahr aussieht, ob da der Umgang dann unbegleitet sein darf wird man sehen. Aber mein Freund will (ZURECHT) nicht, dass das Baby auch nur ansatzweise in die Nähe von meinen Ex kommt.

Kurz gefasst.. auf den Datenträgern meines Ex wurde kinderpronografisches Material gefunden und er hat die Große wohl "fiktiv" in einen Chat angeboten. Er befindet sich aktuell in Theraphie und seine Präverenz ist wohl laut Aussage des damaligen Gutachters, das Windelalter. (0- um und bei 4 Jahre wäre das ja) und die gemeiname jüngere TOchter ist jetzt 2. Du verstehst also eventuell, warum ich nicht will, dass der Umgang ohne Aufsicht ist oder nur unter Aufsicht seiner Eltern stattfindet?

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wunderwall  13.10.2021, 16:06
@Lichtwolf89

was dein freund will, interessiert niemanden, er ist außenstehender dritter und kann sein kind in deiner abwesenheit allein betreuen. auf wieviele umgänge wurde der betreute umgang angeordnet? wurde dein ex angeklagt und verurteilt wegen kinderpornographie oder ist das nur deine annahme? wenn nicht, dann liegt gegen ihn nix vor und er fordert seinen umgang für die feiertage normal ein und wenn nötig gerichtlich.

unabhängig davon haben auch die großeltern umgangsrecht, welches sie problemlos zu deinen lasten gerichtlich durchsetzen können.

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Lichtwolf89 
Fragesteller
 13.10.2021, 16:16
@wunderwall

Das Baby ist sein Kind und wenn er sagt, es geht nicht mal in die Nähe von meinen Ex (mit pädophiler Neigung, dann ist das sehr wohl interessant) Das Baby wird dieses Jahr zu Weihnachten vielleicht gerade ein Monat alt sein und wird gestillt werden und in der Anfangszeit werde ich auch defintiv keine Flasche geben, da es zur Saugverwirrung kommt, was jede Hebamme und jeder Kinderarzt so bestätigen kann, zumal 8 Wochen nach der Entbindung sind Mutterschutz. Ergo. Ich setze mich nicht 2 Stunden in einen Zug mit versifften Toiletten. (hatte nach meinen beiden ersten Geburten starke Blutungen im Wochenbett und wäre damals bei Nummer eins auch fast verblutet, was der Arzt auch bescheinigen kann)

Zum 3. MAl. JA der Umgang wurde vom FAMILIENGERICHT auf diese Art und Weise verordnet und er wurde angeklagt und auch verurteilt. Betraf dank deutscher Weicheibestrafung auch nur eine Geldstafe, sowie Bewährungsstrafe für 2 Jahre.

Natürlich haben die Großeltern Umgangsrecht, aber dann müssen die halt herkommen. Aber dann kann der Vater auch nicht mit, weil er meine Wohnung nicht betreten darf.

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Lichtwolf89 
Fragesteller
 13.10.2021, 16:20
@Lichtwolf89

Ich möchte noch anmerken, dass ich mit den beiden gemeinsamen Kindern fast 2 Jahre in einer Mutter-Kind Einrichtung leben musste, damit die Kinder vor ihm geschützt sind, da er zusätzlich noch eine narzistische Persönlichkeitsstörung hat.

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wunderwall  13.10.2021, 16:20
@Lichtwolf89

der vater muss deine wohnung nicht betreten. er wartet an der tür, du machst die kinder fertig und übergibst sie ihm oder eben den großeltern. da der vater eine klage vorbereitet gegen dich um den umgang neu einzufordern, ist davon auszugehen, dass der betreute umgang in naher zukunft beendet wird. sag kv also einfach er soll das mit seinen eltern klären und die sollen die betreffenden kinder bei dir abholen.

dein next ist uninteressant als auch sein kind. was du mit dem machst, wo es sich aufhält während der übergaben und ob du es stillst oder next gibt ihm die flasche ist genauso uninteressant.

mach also aus, dass die kinder bei dir am 1 weihnachtsfeiertag abgeholt werden und die großeltern bringen sie ein tag später oder nach silvester wieder.

gewöhn dich an den gedanken, dass er umgang ohne dich haben wird. für alles andere kannst du einen umgangspfleger beantragen der die kinder bringt und holt. dann musst du ex auch nicht mehr persönlich begegnen.

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wunderwall  13.10.2021, 16:23
@Lichtwolf89

du hast garnicht erwähnt, dass die gefahr bestand das man dir die kinder weg nimmt und du erst zum erwachsenen erzogen werden musstest über einen so langen zeitraum. daher wohl auch die familienhilfe, da bei dir noch immer nicht alles rund läuft.

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Lichtwolf89 
Fragesteller
 13.10.2021, 16:26
@wunderwall

Noch einmal. Die Großeltern, werden nicht als geeignete Personen angesehen die Kinder ausreichend vor dem Vater zu schützen. Zumal es halt die Eltern des Kindsvaters sind.
Ich habe den Vater gesagt ICH halte mich an das, was das Jugendamt will. Ich habe vor kurzem erst mit dem mir zugeteilten Sachbearbeiter und meinen beiden Familienhelfern (wie gesagt die ich freiwillig habe) darüber gesprochen. Und alle meinten, nein das reicht nicht aus. Weswegen ich den Vater gesagt hat, wenn er das ändern will, dann soll er gegen das Jugendamt klagen, bzw erneut beim Familiengericht das ganze aufrollen lassen. Das ist aber eine Sache zwischen dem Jugendamt und ihm dann. Da die damals das ganze so ins ROllen gebracht haben.
Ich sorge schon dafür, dass die Kinder jedes mal ans andere Stadtende zum Umgang kommen oder das die große regelmäßig mit ihm telefonieren kann (was sie persönich nicht wirklich interessiert und wenn sie gar kein Bock hat, dann zwinge ich sie auch nicht zu)
ich rede den Vater vor dem Kindern auch nie schlecht und wir besprechen die Dinge die die Kinder betreffen auch auf ganz normaler Ebene.
Ich habe übrigens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder vom Familiengericht bekommen.

Er darf zur Zeit keinen Umgang alleine haben und die Jüngere von beiden (2) würde auch gar nicth alleine mit ihm mitgehen.

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wunderwall  13.10.2021, 16:31
@Lichtwolf89

noch einmal schätzchen. das jugendamt will garnichts, weil es garkeine befugnisse hat was zu wollen. wenn er was ändern will, verklagt er nicht das jugendamt, sondern einfach dich. du hast keine familienhilfe freiwillig, sondern weil du musst. wenn nicht würden sanktionen gegen dich erfolgen - sprich kinder weg.

wenn er also alles neu aufrollt, dann zu deinen lasten und gegen dich. das jugendamt verklagt er nicht, da er das garnicht kann. sprich es kommen auf dich kosten zu, es ist deine pflicht einen anwalt dazu zu holen oder auch nicht und deine pflicht zu erscheinen vor gericht.

das du umgang ermöglichst ist deine pflicht. dazu gehört auch den umgang zu fördern. dazu gehört auch, die telefontermine einzuhalten auch wenn dein kind angeblich keinen bock hat.

was also das jugendamt sagt ist uninteressant. interessant ist welche vorschläge du machst um seinen umgang zu ermöglichen und was er tut um die sachen umzusetzen. ob du derzeit das abr hast oder nicht ist für niemanden interessant und spielt für den umgang überhaupt keine rolle.

was also hast du den großeltern vorgeschlagen, wann können sie die kinder holen und wie wird der umgang gestaltet dort vor ort. andere fragen wird er nicht haben und mehr ist auch nicht interessant.

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Judith171  14.10.2021, 19:30
@wunderwall

Wenn jemand die Kinder sehen will, kann er sie abholen, warum sollte die Mutter das tun?

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Ich sehe keine Möglichkeit, dass er an Weihnachten die Kinder sieht. Wenn müsste er sich darum kümmern.


Lichtwolf89 
Fragesteller
 14.10.2021, 19:28

Hauptproblem ist halt, dass wahrscheinlich kein Fachpersonal an Weihnachten arbeitet und sein Wunsch nach mehreren Stunden schon mal gar nicht..

Wobei er nach 2 Stunden meist schon überfordert war

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