Teilzeit, Minijob und Nebengewerbe - Geht das?

3 Antworten

Also würde sich das Nebengewerbe auf den Rest auswirken?

Nein!

Für das Nebengewerbe ist alleine von Bedeutung, dass es sich nicht um eine Konkurrenztätigkeit handelt.

Arbeitszeitrechtlich kannst Du Dich die restlichen Stunden neben Deinen beiden Jobs voll und ganz mit Deinem selbstständigen Nebengewerbe beschäftigen (oder die ganze Nacht am Computer spielen oder mit Discobesuchen "die Nacht zum Tag machen") - so lange das nicht dazu führt, dass dadurch deine Jobs wegen Übermüdung, Unkonzentriertheit usw. beeinträchtigt werden.

Bei der Berechnung der erlaubten Höchstarbeitszeiten wird die Zeit, die Du für das selbstständige Nebengewerbe aufwendest, jedenfalls nicht berücksichtigt; da spielen nur die Arbeitszeiten Deiner beiden Jobs eine Rolle!

Hallo,

also dein Nebengewerbe ist nicht das Problem - Infos, Hinweise und viele, viele Tipps über ein "Eigenes Gewerbe gründen" findest du z.B. in klicktipps.de bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Nebengewerbe (Krankenkasse)

Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeisstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.

https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse

Beim Minijob solltest du unbedingt drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet: somit mußt du diesen Minijob nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann dieser Minijoblohn bereits pauschalversteuert ist ;-)

Andernfalls gilt folgendes beim Minijob laut der minijob-zentrale.de:

Pauschale oder individuelle Lohnsteuer

Bei 450-Euro-Minijobs bestimmen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Sie entscheiden, ob der Minijob

  • pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder
  • individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Da du als Single bei deiner Teilzeittätigkeit in Lohnsteuerkl. 1 abgerechnet wirst, wäre dann bei der individuellen Lohnsteuerklasse 6 (Looser-Steuerklasse!) ab dem ersten Euro Hinzuverdienst Lohnsteuer fällig :-((

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich kannst du Verdienen was du willst.

Der Hauptjob hat Vorrang, was bei dir dann wahrscheinlich der Teilzeitjob ist. Die Firma kann dir Verbieten beim Mittbewerber zu Arbeiten.

Alle Jobs zusammen dürfen nicht mehr als 48 Wochenstunden ergeben. Was bei der Selbständigkeit aber schwer Nachweisbar ist. Deshalb solltest du drauf achten, das Deine beiden anderen Jobs höchstens 38 Stunden ergeben, damit du für deine Selbständigkeit Luft hast.


Familiengerd  25.09.2019, 18:52
Alle Jobs zusammen dürfen nicht mehr als 48 Wochenstunden ergeben. Was bei der Selbständigkeit aber schwer Nachweisbar ist.

Das selbstständige Nebengewerbe spielt arbeitszeitrechtlich überhaupt keine Rolle, ist hier also nicht mitzurechnen - so wenig, wie es hierfür eine Rolle spielen würde, wenn sich jemand mit Computerspielen oder Discobesuchen die Nacht um die Ohren schlägt).

0
lschecker90gf 
Fragesteller
 25.09.2019, 19:09
@Familiengerd

Also die Teilzeittätigkeit (welches zugleich mein Hauptjob ist, mit, in der Regel, midesten 30 Std/Woche) und der Minijob nehmen insgesamt 36 Std./Woche in Anspruch.

Mein Teilzeitjob nimmt aber meist mehr Zeit in Anspruch (Überstunden, täglich ca. 1-3 Std., nicht absehbar).
Das Nebengwerbe würe eh nur Freitags, Samstags und Sonn- und Feiertags ausgeübt werden.

Aklso die Grenze von 48 Stunden würde nur selten überschritten werden.
Worauf ich aber keine Lust habe ist, dass man mir wenns gut läuft nachher damit kommt dass der Minijob und das Nebengewerbe auf die Sozialverischerungspflichtige Beschäftigung angerechnet wird. Von wegen Steuern oder so (nicht das ich was dagegen hätte welche zu zahlen).

Also.. darf ich alle drei Tätigkeiten ausüben ohne zu befürchten dass mit ein Nachteil entsteht bei ausübung eines Nebengewerbes?

0
berlina76  25.09.2019, 19:14
@lschecker90gf

Der Teilzeitjob wird über deine Steuerklasse abgerechnet, der Minijob über die Minijobpauschale und dein Verdienst aus Selbsständigkeit mußt du übers Gewerbe abrechnen. Einzig in der Steuererklährung wird alles zusammen berechnet, das hat aber wenig mit deinen Sozialabgaben zu tun, sondern eben mit dem was du an steuern zahlst und Zahlen müsstest.

0
Familiengerd  25.09.2019, 19:49
@berlina76

Wenn der Minijo-Arbeitgeber die Pauschalsteuer trägt, muss der Fragesteller den Minijob in seiner Steuererklärung nicht angeben.

0