Taschenkontrolle im Supermarkt?

Leestiger  01.07.2023, 16:49

Habt ihr gesagt dass ihr das nicht wollt oder freiwillig mitgemacht?

1783ehlii 
Fragesteller
 01.07.2023, 18:12

Wir haben ihm gesagt dass er es nicht darf aber er hat’s trotzdem getan

8 Antworten

Ohne einen konkreten Verdacht ist eine Taschenkontrolle im Supermarkt unzulässig. Verweigern Sie eine unbefugte Taschenkontrolle, ist dies kein Grund für ein Hausverbot. Ein Dieb, der auf frischer Tat ertappt wird, darf kontrolliert werden.

Wenn du gefragt wirst, kannst du verneinen, zudem sollten die Sachen einer Frau durch eine Frau kontrolliert werden. Ist natürlich so, hast nichts zu verbergen, könntest ja zustimmen, allerdings würde ich als Frau auf eine Frau zur Kontrolle bestehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

HugoHustensaft  01.07.2023, 16:49
Ein Dieb, der auf frischer Tat ertappt wird, darf kontrolliert werden.

Nicht einmal das - der darf nur mit seinem Einverständnis kontrolliert werden, ansonsten besteht nur das Recht, selbigen festzuhalten und die Polizei zu rufen, nur die darf kontrollieren.

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1783ehlii 
Fragesteller
 01.07.2023, 18:13

Es war ein Mann und er hat untersucht obwohl wir nein sagten

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Das ist ja auch lustig, dass man das ohne Polizei nicht darf. Ich war selbst vor einiger Zeit bei Rossmann einkaufen, habe an der Selbstbedienungskasse bezahlt, aber als ich den Laden verlassen wollte, ging der Alarm an. Sofort kam der Wachmann, hat mich wie einen Schwerverbrecher behandelt und verlangt, dass ich meine Einkäufe vorzeige (was ich auch gemacht habe). Ich habe ihm den Kassenzettel unter die Nase gehalten, aber er behauptete, er könne ihn ohne Brille nicht lesen. Schließlich kam eine Verkäuferin, hat den Kassenzettel mit den Einkäufen verglichen und stellte fest, dass ich eine teure Packung Bittertropfen gekauft hatte, die eine Diebstahlsicherung hatte. Diese Sicherung wird normalerweise an der Kasse deaktiviert, nicht aber an der Selbstbedienungskasse. Die Verkäuferin hat das dann nachgeholt (die Packung hatte ich ja laut Kassenzettel bezahlt), und damit war der Fall erledigt. Ich habe mich trotzdem geärgert über die rüde Behandlung, aber an eine Anzeige oder Beschwerde habe ich nicht gedacht. Es wäre mir auch peinlich gewesen, wäre ich bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden, als hätte ich tatsächlich was geklaut.

Selbst schuld, wenn sie es gestattet, dass ihre Tasche durchsucht wird. Wenn sie sich geweigert hätte (was ihr Recht ist), wäre wohl die Polizei angefordert worden. Und dann hätten die Polizeibeamten gesehen, dass nichts gestohlen wurde.

Stichproben mit Einverständnis des " Verdöchtigen" sind zulässig,,Ist sie/er damit nicht einverstanden, wird bei begründetem Verdacht die Polizei gerufen und eine Klärung herbeigeführt.


HugoHustensaft  01.07.2023, 16:32

Falsch. Stichproben sind nicht zulässig, es muss schon einen konkreten Verdacht geben - und wenn die zu kontrollierende Person die verweigert, was ihr gutes Recht ist, muss die Polizei gerufen werden, nur die darf dürfte die dann durchführen.

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HugoHustensaft  01.07.2023, 16:36
@25dec

Stichproben impliziert immer, dass die generell und anlasslos durchgeführt werden.

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Theoretisch darf die Tasche ja garnicht kontrolliert werden, außer es herrscht Tatverdacht. Sprich du wurdest beim stehlen gesehen, also erwischt.

Sie kann also theoretisch den Eigentümer, wegen der unzulässigen Taschenkontrolle anzeigen.

Aber deswegen eine Anzeige zu machen, weil man dann "psychische" Probleme hat, wird wohl ins nichts laufen.


1783ehlii 
Fragesteller
 01.07.2023, 18:14

Nein wir standen nur länger da und haben ein Creme gesucht. Der Mann ist uns ganze zeit mit dem Argument ,,Jugendliche sind Diebe‘‘ nachgelaufen

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