Studiengang?

3 Antworten

Was heißt, er will nach Deutschland kommen? So ohne weiteres bekommt man hier keine Arbeitserlaubnis und auch kein Dauervisum

Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab und was muss ich beachten?

Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ beziehungsweise „Ingenieur“ ist geschützt. Nur wenn Ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wurde, dürfen Sie sich auch so nennen. Das Anerkennungsverfahren findet bei der Ingenieurkammer in dem Bundesland statt, in dem Sie später arbeiten wollen. Die Ingenieurkammer ist die sogenannte zuständige Stelle, die Sie im Anerkennungs-Finder recherchieren können.

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ingenieurwesen.php

Ingenieur ist nicht gleich Ingenieur.

Und mit einem Maschinenbaustudium darf niemand als Elektroingenieuer arbeiten. Da gibt es viele Unterschiede (FH, Uni, TH). Der Einzelfall wird entscheiden.