Studienplatz zurück gabe [ohne Immatrikulation]

3 Antworten

Gar nichts brauchste da tun. Wenn du dich nicht Immatrikulierst und deinen Studienbeitrag nicht überweist, wird nach der Frist, die dafür zur Verfügung steht, der Platz ganz einfach wieder frei gegeben.

Wenn jeder, der sich an mehreren Unis beworben hat auch noch bei allen Unis absagen würde, die er dann doch nicht besuchen will, wäre der Verwaltungaufwand für die Unis nicht mehr zu stemmen - das geht ganz normal so seinen Gang


Student12345678 
Fragesteller
 21.08.2014, 10:41

Ich habe einen Zulassungsbescheid von der FH WIldau via Post bekommen. Allerdings habe ich noch nicht im Portal meine Immatrikulation beantragt oder meine Studiengebühren bezahlt.

Also machen ich nun nichts mehr?

0
Cerealie  21.08.2014, 10:45
@Student12345678

In deinem Bescheid müsste aber doch (frei formulier) drinstehen: "Nehmen Sie den Studienplatz an/überweisen Sie den Studienbeitrag bis zum xx.xx.2014 oder er wird weitervergeben"

Wie gesagt: ich kenne es nur so, dass man da nichts mehr tut. Da, wo man hingeht, schreibt man sich ein und überweist den Studienbeitrag und fertig. Wo man nicht hingeht, macht man nix

meinem postalisch zugestellen Zulassungsbescheid entnommen, dass bei Gebühren nicht Bezahlung und nicht Immatrikulation bei dem Portal die Zulassung verfällt.

ja, genau da steht es doch

2
Student12345678 
Fragesteller
 21.08.2014, 10:55
@Cerealie

Mich hat die Beraterin sehr verunsichert, Sie dachte wohl ich wäre schon Immatrikuliert.

0
Cerealie  21.08.2014, 10:56
@Student12345678

Ja, da sie dir deinen Studienbeitrag (den du ja noch gar nicht gezahlt hattest) zurückzahlen wollten, ist davon auszugehen, dass da ein Missverständnis vorlag.

2

Die Sache war jahrzehntelang so geregelt, dass die Annahme eines zugeteilten Studienplatzes (per Zulassungsbescheid) aktiv fristgemäß bestätigt werden musste, damit er nicht verfiel zugunsten des Nachrückverfahrens oder dem Losverfahren. Eine aktive "Studienplatzrückgabe" erübrigte sich damit. Auch der Verzicht auf eine Immatrikulation blieb folgenlos. Eine grundsätzliche Änderung der Verfahren ist mir bislang nicht bekannt geworden.

Entweder nochmal genauer dein Problem deiner Beraterin schildern oder hochschulstart.de und Online-Bewerberportal der TH durchforsten, ob du da irgendetwas findest, die dir die Rückgabe des Studienplatzes ermöglichen.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gehen die Unis meist von Annahme des Studienplatzes aus. Ich kenne es eher, dass man sich dann einfach nicht immatrikuliert. Aber vielleicht wollen sie so, das Verfahren zur Vergabe der "Nachrück"plätze beschleunigen, da viele auf der Warteliste, die Zusage meist sehr sehr sehr kurzfristig vor Studienbeginn bekommen.

Lg


Student12345678 
Fragesteller
 21.08.2014, 10:44

Ich habe da leider keinen Punkt in den Portalen gefunden. Ich habe in meinem postalisch zugestellen Zulassungsbescheid entnommen, dass bei Gebühren nicht Bezahlung und nicht Immatrikulation bei dem Portal die Zulassung verfällt.

Also soll ich nung nichts unternehmen?

0
Student12345678 
Fragesteller
 21.08.2014, 10:55
@LalaNyan

Danke

Mich hat die Beraterin sehr verunsichert, Sie dachte wohl ich wäre schon Immatrikuliert.

0