Studienplatz zurück gabe [ohne Immatrikulation]
Ich würde sehr gerne meinen Studienplatz an der TH Wildau zurück geben. Ich habe mich für das 1 Semester Beworben. Ich habe meiner zuständigen Beraterin eine E-Mail geschrieben, dass ich den Studienplatz leider nicht annehmen kann.
Darauf kam follgende Antwort:
"Sehr geehrter xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx,
bitte den Studienplatz bei hochschulstart.de und im Pnline-Bewerberportal der TH Wildau zurückgeben.
Anbei der Antrag auf Rückerstattung.
Mit freundlichen Grüßen / kind regards im Auftrag"
Wie soll ich das machen ich bin ja noch nicht Immatrikuliert ? Ich habe nur eine E-Mail vom Portal bekommen:
"Sehr geehrter xxxxxxxxxxxxxxxxx,
für Ihre Bewerbung
Hochschule: Technische Hochschule Wildau [FH] Studienangebot: Wirtschaftsinformatik
wurde automatisch die Zulassung erteilt. Damit ist das Verfahren der Studienplatzvergabe für Sie abgeschlossen. Ein Zulassungsbescheid wird innerhalb der nächsten Tage bereitgestellt oder postalisch zugesandt."
Was soll ich tun? Ich habe bereits eine neue FH die mich nimmt !
lg
3 Antworten
Gar nichts brauchste da tun. Wenn du dich nicht Immatrikulierst und deinen Studienbeitrag nicht überweist, wird nach der Frist, die dafür zur Verfügung steht, der Platz ganz einfach wieder frei gegeben.
Wenn jeder, der sich an mehreren Unis beworben hat auch noch bei allen Unis absagen würde, die er dann doch nicht besuchen will, wäre der Verwaltungaufwand für die Unis nicht mehr zu stemmen - das geht ganz normal so seinen Gang
In deinem Bescheid müsste aber doch (frei formulier) drinstehen: "Nehmen Sie den Studienplatz an/überweisen Sie den Studienbeitrag bis zum xx.xx.2014 oder er wird weitervergeben"
Wie gesagt: ich kenne es nur so, dass man da nichts mehr tut. Da, wo man hingeht, schreibt man sich ein und überweist den Studienbeitrag und fertig. Wo man nicht hingeht, macht man nix
meinem postalisch zugestellen Zulassungsbescheid entnommen, dass bei Gebühren nicht Bezahlung und nicht Immatrikulation bei dem Portal die Zulassung verfällt.
ja, genau da steht es doch
Mich hat die Beraterin sehr verunsichert, Sie dachte wohl ich wäre schon Immatrikuliert.
Ja, da sie dir deinen Studienbeitrag (den du ja noch gar nicht gezahlt hattest) zurückzahlen wollten, ist davon auszugehen, dass da ein Missverständnis vorlag.
Die Sache war jahrzehntelang so geregelt, dass die Annahme eines zugeteilten Studienplatzes (per Zulassungsbescheid) aktiv fristgemäß bestätigt werden musste, damit er nicht verfiel zugunsten des Nachrückverfahrens oder dem Losverfahren. Eine aktive "Studienplatzrückgabe" erübrigte sich damit. Auch der Verzicht auf eine Immatrikulation blieb folgenlos. Eine grundsätzliche Änderung der Verfahren ist mir bislang nicht bekannt geworden.
Entweder nochmal genauer dein Problem deiner Beraterin schildern oder hochschulstart.de und Online-Bewerberportal der TH durchforsten, ob du da irgendetwas findest, die dir die Rückgabe des Studienplatzes ermöglichen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gehen die Unis meist von Annahme des Studienplatzes aus. Ich kenne es eher, dass man sich dann einfach nicht immatrikuliert. Aber vielleicht wollen sie so, das Verfahren zur Vergabe der "Nachrück"plätze beschleunigen, da viele auf der Warteliste, die Zusage meist sehr sehr sehr kurzfristig vor Studienbeginn bekommen.
Lg
Ich habe da leider keinen Punkt in den Portalen gefunden. Ich habe in meinem postalisch zugestellen Zulassungsbescheid entnommen, dass bei Gebühren nicht Bezahlung und nicht Immatrikulation bei dem Portal die Zulassung verfällt.
Also soll ich nung nichts unternehmen?
Danke
Mich hat die Beraterin sehr verunsichert, Sie dachte wohl ich wäre schon Immatrikuliert.
Ich habe einen Zulassungsbescheid von der FH WIldau via Post bekommen. Allerdings habe ich noch nicht im Portal meine Immatrikulation beantragt oder meine Studiengebühren bezahlt.
Also machen ich nun nichts mehr?